Fachlexikon

Traverse

Balken zwischen Hebezeug und Last, der die Last auf mehrere Anschlagpunkte verteilt und den Anschlagwinkel auf null bringt. Damit verhindert sie das Zusammenziehen langer oder biegeweicher Teile und hält sie waagerecht. Traversen sind Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenverordnung: Sie brauchen eine eigene Kennzeichnung, eine Konformitätserklärung und die wiederkehrende Prüfung.

Auch
Lasttraverse · Hebebalken · Spreader
Wird auch genannt
  • Lasttraverse
  • Hebebalken
  • Spreader
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Das Problem, das die Traverse löst

Wird eine lange Last mit zwei schrägen Strängen am Kranhaken angeschlagen, geschehen zwei Dinge. Die Kraft in jedem Strang steigt mit dem Neigungswinkel: Für zwei symmetrische Stränge gilt F = G / (2 · cos β), wobei β der Winkel zur Senkrechten ist. Bei 60 Grad trägt jeder Strang bereits das volle Gewicht der Last. Und die waagerechten Anteile der Strangkräfte drücken die Last zusammen.

Die Traverse ersetzt die schrägen Stränge durch senkrechte. Die Anschlagpunkte werden nur noch nach oben belastet, lange oder biegeweiche Teile bleiben gerade, und die benötigte Hakenhöhe sinkt gegenüber einem langen Gehänge mit kleinem Winkel.

02

Biegetraverse und Spreiztraverse

Die Biegetraverse hängt an einem Punkt in der Mitte und trägt die Last an ihren Enden; der Balken wird auf Biegung beansprucht. Sie baut niedrig und ist die übliche Form an Handhabungsgeräten und in Hallen mit geringer Hakenhöhe.

Die Spreiztraverse hängt über ein schräges Gehänge an ihren Enden, die Last darunter an denselben Punkten. Der Balken nimmt dann vor allem Druck auf und kann leichter gebaut werden – dafür braucht die Anordnung mehr Höhe. Für vier Anschlagpunkte gibt es H- und Kreuztraversen.

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Auslegung

Nachzuweisen sind Biegung und Durchbiegung des Balkens, die Stabilität gegen seitliches Ausweichen, die Aufhängung und die Anschlagpunkte. Verstellbare Anschlagpunkte erlauben verschiedene Lastlängen; die Tragfähigkeit kann dann von der Stellung abhängen und ist für jede Stellung anzugeben.

Das Eigengewicht der Traverse geht von der Tragfähigkeit des Hebezeugs ab, ihre Bauhöhe von der Hubhöhe. Beides gehört früh in die Planung.

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Schwerpunkt unter der Aufhängung

Eine Traverse hängt nur dann waagerecht, wenn der Schwerpunkt der Last senkrecht unter der Aufhängung liegt. Bei unsymmetrischen Lasten wird die Aufhängung oder ein Anschlagpunkt verschoben. Geschieht das nicht, stellt sich die Last schräg, und der Anschlagpunkt auf der schweren Seite trägt mehr als die Hälfte – unter Umständen mehr, als er darf.

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Kennzeichnung und Prüfung

Traversen sind Lastaufnahmemittel mit eigener Konformitätserklärung nach europäischem Maschinenrecht; einschlägig ist EN 13155. Am Balken stehen Tragfähigkeit und Eigengewicht. Wie jedes Lastaufnahmemittel wird die Traverse wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft – vor allem auf Verformung, Risse an Schweißnähten und Verschleiß an Aufhängung und Anschlagpunkten.

Was Entracon dazu anbietet, steht auf der passenden Seite.

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Übersicht

Bauarten von Traversen

Bauart Beanspruchung des Balkens Typischer Einsatz
Biegetraverse Biegung geringe Hakenhöhe, Handhabungsgeräte, Hallenkran
Spreiztraverse überwiegend Druck große Spannweiten, ausreichend Höhe
H-Traverse Biegung in zwei Ebenen Rahmen, Behälter, Maschinen mit vier Anschlagpunkten
Kreuztraverse Biegung Säcke, Big Bags, quadratische Lasten
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Traverse

Wann ist eine Traverse nötig?

Wenn die Last keine schräge Belastung der Anschlagpunkte verträgt, wenn sie lang oder biegeweich ist, wenn die Hakenhöhe für ein Gehänge mit kleinem Neigungswinkel nicht reicht oder wenn die Last waagerecht geführt werden muss.

Wie stark erhöht der Neigungswinkel die Kraft im Strang?

Mit dem Kehrwert des Kosinus. Bei 45 Grad zur Senkrechten sind es rund 41 Prozent mehr als bei senkrechtem Strang, bei 60 Grad das Doppelte. Neigungswinkel über 60 Grad sind beim Anschlagen nicht zulässig.

Darf eine Traverse selbst gebaut werden?

Technisch ja, rechtlich wird der Erbauer damit zum Hersteller: mit Festigkeitsnachweis, Risikobeurteilung, Kennzeichnung, Betriebsanleitung und Konformitätserklärung. Ein Träger mit zwei angeschweißten Ösen ohne Nachweis ist kein zulässiges Lastaufnahmemittel.

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