Was hinter dem Begriff steht
„UVV-Prüfung“ ist der eingebürgerte Name für die Prüfung von Arbeitsmitteln nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Rechtlich steht heute die Betriebssicherheitsverordnung an erster Stelle: Sie verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsmittel prüfen zu lassen, deren Sicherheit von der Montage abhängt oder die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind.
Die DGUV Vorschriften 52 für Krane und 54 für Winden, Hub- und Zuggeräte ergänzen das für Hebezeuge. Der Name ist geblieben, die Grundlage ist breiter geworden.