UVV-Prüfung
Die wiederkehrende Prüfung von Hebezeugen und Anschlagmitteln durch eine befähigte Person – in der Regel jährlich. Sie muss im Prüfbuch dokumentiert werden; ohne Dokumentation gilt sie als nicht erfolgt. Die genaue Frist leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab.
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- wiederkehrende Prüfung · DGUV Vorschrift 54 · Sachkundigenprüfung
- wiederkehrende Prüfung
- DGUV Vorschrift 54
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