Ratgeber

Handhabungstechnik im Ex-Bereich: ATEX richtig anwenden

In explosionsgefährdeten Bereichen ist die Auswahl eines Handhabungsgeräts kein Katalogvorgang. Sie beginnt im Explosionsschutzdokument und endet erst, wenn Zone, Gerätekategorie, Temperaturklasse und Explosionsgruppe zusammenpassen. Wer diese Reihenfolge umdreht, bestellt zweimal.

Autor
Dr.-Ing. Philipp Schwittek
Lesezeit
8 Minuten
Aktualisiert
28. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Zone steht im Explosionsschutzdokument des Betreibers – nicht im Katalog des Herstellers.
  • Aus der Zone folgt die Gerätekategorie nach Richtlinie 2014/34/EU.
  • Gas- und Staubatmosphären werden getrennt betrachtet: Zonen 0/1/2 gegenüber 20/21/22.
  • Pneumatische Geräte sind im Ex-Bereich oft der einfachere Weg, weil kein elektrischer Antrieb im Feld sitzt.
  • Statische Aufladung ist die am häufigsten übersehene Zündquelle – Ableitung gehört in die Spezifikation.
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Zonen: was sie bedeuten

Explosionsgefährdete Bereiche werden nach der Wahrscheinlichkeit eingeteilt, mit der eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftritt. Bei Gasen, Dämpfen und Nebeln sind das die Zonen 0, 1 und 2; bei brennbaren Stäuben die Zonen 20, 21 und 22. Zone 0 und 20 bedeuten ständiges oder langzeitiges Auftreten und betreffen in der Praxis meist das Innere von Behältern; im Arbeitsbereich, in dem ein Manipulator steht, sind Zone 1 und 2 beziehungsweise 21 und 22 der Regelfall. Die Einteilung nimmt der Betreiber vor, nicht der Lieferant.

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Von der Zone zur Gerätekategorie

Die Richtlinie 2014/34/EU – umgangssprachlich ATEX – ordnet den Zonen Gerätekategorien zu. Vereinfacht: Zone 0 verlangt Kategorie 1, Zone 1 Kategorie 2, Zone 2 Kategorie 3; für Stäube gilt dasselbe Schema mit den Zonen 20, 21 und 22. Dazu kommen die Gerätegruppe – II für Bereiche außer Bergbau –, die Explosionsgruppe des Mediums und die Temperaturklasse, die sich aus der Zündtemperatur ergibt. Erst diese vier Angaben zusammen beschreiben ein Gerät eindeutig.

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Warum pneumatisch oft die einfachere Antwort ist

Ein pneumatisch angetriebener Manipulator hat im Feld keinen elektrischen Antrieb und damit eine Zündquelle weniger. Das vereinfacht Nachweis und Dokumentation erheblich. Der Preis dafür: Es braucht Druckluft in ausreichender Menge und Qualität, und die Feinfühligkeit hängt stärker an der Ventiltechnik. Wo elektrisch gearbeitet werden muss, liefern wir in der für die Zone zugelassenen Zündschutzart – das ist möglich, aber aufwendiger und teurer.

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Die übersehene Zündquelle: statische Aufladung

Mechanische Zündquellen und heiße Oberflächen stehen in jeder Spezifikation. Elektrostatische Aufladung fehlt oft – dabei ist sie in der Praxis die häufigste. Sie entsteht beim Bewegen von Kunststoffteilen, beim Abfüllen von Schüttgut, an Schläuchen und an lackierten Oberflächen. Für Handhabungsgeräte heißt das: leitfähige oder ableitfähige Werkstoffe an allen Teilen, die mit dem Produkt oder dem Bediener in Kontakt kommen, und ein durchgehender Ableitpfad bis zur Erdung. Das gehört in die Bestellung, nicht in die Inbetriebnahme.

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Was in eine belastbare Anfrage gehört

Sechs Angaben genügen und ersparen zwei Wochen Rückfragen: die Zone am Gerätestandort, ob Gas oder Staub, Explosionsgruppe und Temperaturklasse, das Sicherheitsdatenblatt der beteiligten Medien, die Handhabungsaufgabe mit Gewicht und Gebinde sowie die verfügbare Energie – Druckluft mit Druck und Menge oder Strom. Alles Weitere ergibt sich daraus.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu ATEX & Ex-Schutz

Wer legt die ATEX-Zone fest?

Der Betreiber, im Explosionsschutzdokument nach Gefahrstoffverordnung. Der Gerätelieferant kann sie nicht bestimmen – er liefert auf Basis der genannten Zone. Wer ein Ex-Gerät ohne diese Angabe bestellt, bestellt ins Blaue.

Welche Gerätekategorie brauche ich für Zone 1?

Kategorie 2 der Gerätegruppe II. Für Zone 2 genügt Kategorie 3, für Zone 0 ist Kategorie 1 erforderlich. Bei Stäuben gilt dasselbe Schema für die Zonen 21, 22 und 20. Zusätzlich müssen Explosionsgruppe und Temperaturklasse zum Medium passen.

Sind pneumatische Manipulatoren automatisch ex-geschützt?

Nein. Pneumatik vermeidet die elektrische Zündquelle, aber mechanisch erzeugte Funken, heiße Oberflächen und statische Aufladung bleiben zu betrachten. Ein pneumatisches Gerät braucht ebenso eine Bewertung und Kennzeichnung nach 2014/34/EU – der Nachweis fällt nur einfacher aus.

Können vorhandene Geräte nachgerüstet werden?

Selten wirtschaftlich. Ex-Schutz betrifft Werkstoffe, Lagerstellen, Oberflächen und Ableitpfade – das lässt sich kaum nachträglich herstellen. In den meisten Fällen ist ein Gerät in Ex-Ausführung günstiger als der Umbau.

Über den Autor

Dr.-Ing. Philipp Schwittek

Geschäftsführung, Entracon Planungsgesellschaft mbH

Promovierter Ingenieur. Arbeitet an Anlagenbau, digitaler Konstruktion und Prozessautomatisierung – von der Simulation bis zur Inbetriebnahme.

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