Was die Verordnung wirklich sagt
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten – kurz Lastenhandhabungsverordnung – verpflichtet den Arbeitgeber, manuelle Handhabung zu vermeiden, wo sie eine Gefährdung bedeutet, und dort, wo sie unvermeidbar ist, das Risiko zu verringern. Eine Zahl steht nicht darin. Das ist kein Versäumnis des Gesetzgebers, sondern Absicht: Ob 20 Kilogramm gefährlich sind, hängt davon ab, wie oft, in welcher Haltung und unter welchen Bedingungen sie bewegt werden.