Ratgeber

Technische Dokumentation auslagern oder selbst erstellen?

Die Frage „auslagern oder selbst machen“ ist falsch gestellt. Technische Dokumentation besteht aus Arbeiten, die sich gut vergeben lassen, und aus Entscheidungen, die niemand dem Hersteller abnehmen kann. Wer beides trennt, bekommt eine tragfähige Arbeitsteilung – wer es vermischt, bekommt eine Anleitung, die niemand im Haus gelesen hat.

Autor
Dr.-Ing. Philipp Schwittek
Lesezeit
8 Minuten
Aktualisiert
04. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Auslagern lässt sich die Arbeit: schreiben, gliedern, illustrieren, übersetzen, zusammenstellen, pflegen.
  • Im Haus bleiben die Entscheidungen: Verwendung, Schutzmaßnahmen, fachliche Freigabe, Unterschrift.
  • Die Verantwortung des Herstellers geht durch eine Beauftragung nicht auf den Dienstleister über.
  • Outsourcing scheitert selten am Schreiben – meist an späten Informationen und fehlender Freigabe.
  • Quelldaten, Änderungsdienst und Ansprechpartner gehören vor dem ersten Auftrag geklärt.
01

Nicht ob, sondern was

In den meisten Maschinenbauunternehmen entsteht die Dokumentation in der Konstruktion – am Ende des Projekts, wenn die Maschine fertig werden muss und niemand Zeit hat. Das Ergebnis ist bekannt: Die Anleitung der Vorgängermaschine wird kopiert und angepasst, so weit die Zeit reicht.

Eine eigene Redaktion löst das, lohnt aber nur, wenn sie dauerhaft ausgelastet ist. Ein Dienstleister löst es ebenfalls, wenn klar ist, was er übernimmt und was nicht. Die sinnvolle Frage lautet deshalb nicht „intern oder extern“, sondern: Welche Tätigkeiten brauchen das Wissen des Hauses – und welche brauchen vor allem Zeit, Methode und Übung?

02

Was sich gut auslagern lässt

Auslagern lässt sich alles, was handwerkliche Redaktionsarbeit ist. Dazu gehört auch die Moderation der Risikobeurteilung: Die Methode nach EN ISO 12100 kann ein Externer mitbringen und die Sitzungen strukturieren, solange die Bewertungen und Entscheidungen von den Fachleuten des Herstellers kommen.

  • Gliederung und Text der Betriebs- und Montageanleitung
  • Abbildungen und Explosionsdarstellungen aus den Konstruktionsdaten
  • Moderation und Dokumentation der Risikobeurteilung
  • Normenrecherche und Abgleich mit den Anforderungen der Maschinenrichtlinie
  • Zusammenstellen der technischen Unterlagen nach Anhang VII
  • Steuerung der Übersetzungen und Terminologiepflege
  • Nachführen der Dokumente bei Änderungen an der Maschine
03

Was im Haus bleiben muss

Hersteller ist, wer die Maschine konstruiert oder baut und unter eigenem Namen in Verkehr bringt. An ihn richtet die Maschinenrichtlinie ihre Pflichten, und er unterschreibt die Konformitätserklärung. Daran ändert eine Beauftragung nichts: Gegenüber Behörden und Betreibern bleibt der Hersteller verantwortlich. Was der Dienstleister seinerseits schuldet, regelt der Vertrag zwischen beiden.

Praktisch bedeutet das: Der Hersteller legt die bestimmungsgemäße Verwendung fest, entscheidet über Schutzmaßnahmen, gibt die Anleitung fachlich frei und benennt in der Konformitätserklärung die Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen – sie muss in der Europäischen Union ansässig sein. Und er bewahrt die Unterlagen auf. Eine Freigabe, die aus einer Unterschrift ohne Lektüre besteht, ist die häufigste Schwachstelle ausgelagerter Dokumentation.

04

Entscheidungskriterien

Ob sich eine eigene Redaktion trägt, hängt an wenigen Größen: wie gleichmäßig die Arbeit anfällt, wie ähnlich sich die Maschinen sind und wie viele Sprachen bedient werden. Ein Serienhersteller mit wenigen Typen und ständigen Änderungen ist mit eigenem Personal oft gut bedient. Ein Sondermaschinenbauer mit wenigen, sehr unterschiedlichen Projekten im Jahr hat Lastspitzen, die eine feste Stelle nicht füllen – und zwischen den Projekten fehlt die Übung.

Häufig ist die Mischform die beste: Im Haus sitzt jemand, der die Dokumentation verantwortet, Informationen beschafft und freigibt; die Redaktionsarbeit selbst wird vergeben. So bleibt das Wissen im Unternehmen, und die Menge schwankt beim Dienstleister.

05

Die Schnittstelle zu Konstruktion und CE-Prozess

Dokumentation, die erst beginnt, wenn die Maschine fertig ist, kommt immer zu spät – und sie kann nichts mehr beeinflussen. Die Risikobeurteilung gehört in die Konstruktionsphase, weil ihre Ergebnisse die Konstruktion ändern sollen. Die Anleitung kann parallel wachsen, sobald Verwendung, Aufbau und Bedienkonzept feststehen.

Dafür braucht der Dienstleister einen geregelten Zugang zu den Konstruktionsdaten und eine Nachricht bei jeder Änderung, die Sicherheit, Bedienung oder Wartung berührt. Am zuverlässigsten funktioniert das, wenn die Dokumentation in den Änderungsprozess des Hauses eingehängt ist: Keine Änderung gilt als abgeschlossen, bevor geprüft wurde, ob Anleitung oder Risikobeurteilung betroffen sind.

06

Typische Fehler

Die Fehler ausgelagerter Dokumentation sind fast nie Schreibfehler. Sie entstehen an der Übergabe.

  • Beauftragung zwei Wochen vor Auslieferung – die Risikobeurteilung wird dann zur Formalie
  • Keine aktuelle Zuarbeit: Der Dienstleister beschreibt den Zeichnungsstand, gebaut wurde ein anderer
  • Freigabe ohne fachliche Prüfung durch jemanden, der die Maschine kennt
  • Quelldaten nicht vereinbart – nach dem Projekt liegt nur ein PDF vor, das niemand pflegen kann
  • Kein Änderungsdienst: Die Maschine wird nach der Auslieferung umgebaut, die Anleitung nicht
  • Wechselnde Ansprechpartner, widersprüchliche Auskünfte, keine Entscheidung
07

Was vor dem ersten Auftrag geklärt sein sollte

Fünf Punkte ersparen die meisten späteren Diskussionen. Erstens der Umfang: nur die Anleitung, oder auch Risikobeurteilung und technische Unterlagen? Zweitens die Quelldaten: In welchem Format werden die Dokumente übergeben, und wer darf sie weiterbearbeiten? Drittens der Freigabeweg: Wer prüft fachlich, wer gibt frei, in welcher Frist? Viertens die Pflege: Wie werden Änderungen gemeldet und eingearbeitet? Fünftens die Vertraulichkeit, denn der Dienstleister sieht Konstruktionsdaten.

Sind diese Punkte geregelt, ist Auslagerung keine Abgabe von Kontrolle, sondern eine Arbeitsteilung: Der Hersteller entscheidet, der Dienstleister macht daraus Unterlagen, die diese Entscheidungen nachvollziehbar festhalten.

Übersicht

Wer was übernimmt

Aufgabe Hersteller Dienstleister
Bestimmungsgemäße Verwendung festlegen entscheidet fragt nach und formuliert
Risikobeurteilung bewertet und entscheidet über Maßnahmen moderiert und dokumentiert
Betriebsanleitung liefert Informationen, prüft fachlich, gibt frei gliedert, schreibt, illustriert
Technische Unterlagen benennt den Bevollmächtigten, bewahrt auf stellt zusammen
Konformitätserklärung unterschreibt bereitet vor
Übersetzungen legt die Sprachen fest steuert und prüft die Terminologie
Änderungen meldet jede relevante Änderung führt die Dokumente nach
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Dokumentation auslagern oder selbst erstellen

Haftet der Dienstleister für Fehler in der Anleitung?

Die Pflichten der Maschinenrichtlinie treffen den Hersteller; er bleibt gegenüber Behörden und Betreibern verantwortlich. Wofür der Dienstleister dem Hersteller gegenüber einsteht, ergibt sich aus dem Vertrag. Im Einzelfall ist das eine Rechtsfrage, die ein Beitrag wie dieser nicht beantworten kann.

Geht Wissen verloren, wenn wir die Dokumentation auslagern?

Nur, wenn die Quelldaten beim Dienstleister bleiben und im Haus niemand zuständig ist. Liegen die bearbeitbaren Dokumente bei Ihnen und gibt es eine Person, die Informationen beschafft und freigibt, gewinnt das Unternehmen eher Wissen: Vieles, was bisher nur in Köpfen war, steht danach geschrieben.

Lässt sich auch nur ein Teil auslagern?

Ja, und das ist der häufigste Fall. Üblich sind einzelne Projekte bei Lastspitzen, nur die Risikobeurteilung, nur die Überarbeitung vorhandener Anleitungen oder nur die laufende Pflege bei Änderungen.

Ab wann lohnt sich eine eigene technische Redaktion?

Wenn die Arbeit gleichmäßig genug anfällt, um eine Stelle dauerhaft zu füllen, und die Produkte so ähnlich sind, dass Bausteine wiederverwendet werden. Eine feste Zahl gibt es dafür nicht – maßgeblich sind Variantenvielfalt, Änderungshäufigkeit und die Zahl der Sprachen.

Wem gehören die erstellten Dokumente?

Das sollte im Vertrag stehen. Sinnvoll ist, dass der Hersteller die bearbeitbaren Quelldaten erhält und sie weiterverwenden darf – sonst ist er bei jeder Änderung an denselben Dienstleister gebunden.

Über den Autor

Dr.-Ing. Philipp Schwittek

Geschäftsführung, Entracon Planungsgesellschaft mbH

Promovierter Ingenieur mit den Schwerpunkten Anlagenbau, digitale Konstruktion und Prozessautomatisierung – von der Simulation bis zur Inbetriebnahme.

  • Auslegung
  • Konstruktion
  • Anlagenbau
  • Normen und Sicherheit
Kontakt

Noch eine Frage offen?

Ein kurzes Gespräch klärt meist mehr als drei Angebote. Sie landen direkt bei einem Ingenieur, nicht in einer Warteschleife.

Entracon erreichen

Wie dürfen wir helfen?

Der Chat ist gerade nicht besetzt. Wir sind morgen ab 08:00 Uhr wieder für Sie da. Fordern Sie gern einen Rückruf an – wir melden uns bei Ihnen.
E-Mail schreiben info@entracon.de
Oder direkt anrufen +49 234 5414010