Warum die Prüffrist nicht die Antwort ist
Die wiederkehrende Prüfung stellt fest, ob ein Gerät sicher ist. Sie ist vorgeschrieben, sie bewertet, und sie ändert nichts am Zustand. Die Wartung greift ein: Sie schmiert, stellt nach und tauscht, bevor etwas ausfällt. DIN 31051 nennt beides als getrennte Grundmaßnahmen der Instandhaltung – Inspektion und Wartung. Wer beide auf denselben Jahrestermin legt, bekommt einmal jährlich einen Bericht darüber, was seit dem letzten Mal kaputtgegangen ist.
- Prüfung: gesetzlich gefordert, bewertend, Frist aus der Gefährdungsbeurteilung
- Wartung: wirtschaftlich begründet, eingreifend, Intervall aus der Nutzung
- Beide können am selben Tag stattfinden – sie folgen aber verschiedenen Regeln