Hebezeug
Rechtlich geprägter Begriff für Geräte zum Heben von Lasten. Hebezeuge sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und unterliegen der wiederkehrenden Prüfung nach DGUV Vorschrift 54 – in der Regel jährlich durch eine befähigte Person.
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- Hubgerät
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Maximale Leistung, minimaler Aufwand.
Ansehen LeistungPrüfung Hebezeuge
Geprüft ist erst, was nachweisbar ist.
Ansehen LeistungInstandsetzung & Reparatur
Ein Gerät, das steht, kostet mehr als eine Reparatur.
Ansehen LeistungErtüchtigung & Umbau
Das Gerät steht schon da. Die Aufgabe hat sich geändert.
Ansehen RatgeberDruckluft oder Elektroantrieb
Druckluft ist teurer im Betrieb und trotzdem meistens richtig.
Ansehen RatgeberVakuum oder mechanischer Greifer
Der Greifer ist nicht das Zubehör. Er ist das Projekt.
Ansehen RatgeberLastaufnahmemittel prüfen
Das Gerät ist geprüft. Der Greifer meistens nicht.
Ansehen RatgeberWartungsintervall festlegen
Einmal im Jahr ist eine Prüffrist, keine Wartungsplanung.
AnsehenSprechen wir über Ihr Projekt.
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