Was als Hebezeug gilt
Hebezeuge sind Geräte, die Lasten heben und senken. Dazu zählen Kettenzüge, Seilzüge und Winden ebenso wie Balancer und Hubgeräte an Manipulatoren; Krane sind Hebezeuge, die die Last zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen.
Der Begriff ist vom Regelwerk geprägt. Für Winden, Hub- und Zuggeräte gilt die DGUV Vorschrift 54, für Krane die DGUV Vorschrift 52. Darüber steht die Betriebssicherheitsverordnung: Jedes Hebezeug ist ein Arbeitsmittel, dessen sichere Verwendung der Arbeitgeber zu gewährleisten hat.