Fachlexikon

Hebezeug

Rechtlich geprägter Begriff für Geräte zum Heben von Lasten. Hebezeuge sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und unterliegen der wiederkehrenden Prüfung nach DGUV Vorschrift 54 – in der Regel jährlich durch eine befähigte Person.

Auch
Hubgerät · Winden, Hub- und Zuggeräte
Wird auch genannt
  • Hubgerät
  • Winden, Hub- und Zuggeräte

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