Fachlexikon

Hebezeug

Rechtlich geprägter Begriff für Geräte zum Heben von Lasten. Hebezeuge sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und unterliegen der wiederkehrenden Prüfung nach DGUV Vorschrift 54 – in der Regel jährlich durch eine befähigte Person.

Auch
Hubgerät · Winden, Hub- und Zuggeräte
Wird auch genannt
  • Hubgerät
  • Winden, Hub- und Zuggeräte
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Was als Hebezeug gilt

Hebezeuge sind Geräte, die Lasten heben und senken. Dazu zählen Kettenzüge, Seilzüge und Winden ebenso wie Balancer und Hubgeräte an Manipulatoren; Krane sind Hebezeuge, die die Last zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen.

Der Begriff ist vom Regelwerk geprägt. Für Winden, Hub- und Zuggeräte gilt die DGUV Vorschrift 54, für Krane die DGUV Vorschrift 52. Darüber steht die Betriebssicherheitsverordnung: Jedes Hebezeug ist ein Arbeitsmittel, dessen sichere Verwendung der Arbeitgeber zu gewährleisten hat.

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Tragmittel, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel

Zwischen Hebezeug und Last liegen drei Dinge, die oft verwechselt werden – und die unterschiedlich geprüft und dokumentiert werden.

  • Tragmittel: fest mit dem Hebezeug verbunden – Seil, Kette, Lasthaken.
  • Lastaufnahmemittel: gehört nicht zum Hebezeug und nimmt die Last auf – Traverse, Greifer, Zange, Vakuumheber.
  • Anschlagmittel: verbindet Tragmittel und Last – Anschlagkette, Rundschlinge, Hebeband.
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Arten nach Antrieb und Tragmittel

Hebezeuge werden von Hand, elektrisch oder pneumatisch angetrieben. Nach dem Tragmittel unterscheidet man vor allem Kettenzüge und Seilzüge: Die Kette ist robust und unempfindlich, das Seil läuft ruhiger und erlaubt größere Hubgeschwindigkeiten und Traglasten.

Für die Auswahl zählt neben Traglast und Hubweg die Beanspruchung. Hubwerke werden in Triebwerksgruppen eingestuft, die aus Laufzeit und Lastkollektiv hervorgehen. Ein Hebezeug, das für gelegentlichen Einsatz eingestuft ist, erreicht im Mehrschichtbetrieb das Ende seiner rechnerischen Nutzungsdauer entsprechend früher.

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Was der Betreiber tun muss

Hebezeuge werden vor der ersten Inbetriebnahme und danach wiederkehrend geprüft. Die DGUV Vorschrift 54 nennt als Frist mindestens einmal jährlich; die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, Art, Umfang und Frist in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Bei hoher Auslastung oder rauen Bedingungen kann die Frist kürzer ausfallen. Geprüft wird durch eine zur Prüfung befähigte Person, das Ergebnis wird dokumentiert.

Hinzu kommen die Sichtkontrolle durch den Bediener vor Arbeitsbeginn, die Unterweisung der Beschäftigten und die Wartung nach Herstellerangabe. Ist die theoretische Nutzungsdauer eines kraftbetriebenen Hubwerks verbraucht, steht eine Generalüberholung an.

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Übersicht

Begriffe rund um das Hebezeug

Begriff Bedeutung Beispiele
Hebezeug Gerät zum Heben und Senken von Lasten Kettenzug, Seilzug, Winde, Balancer
Kran Hebezeug, das die Last zusätzlich verfährt Schwenkkran, Schienensystem mit Hebezeug
Tragmittel Fest mit dem Hebezeug verbunden Seil, Kette, Lasthaken
Lastaufnahmemittel Nimmt die Last auf, gehört nicht zum Hebezeug Traverse, Greifer, Zange
Anschlagmittel Verbindet Tragmittel und Last Rundschlinge, Anschlagkette, Hebeband
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Hebezeug

Wie oft muss ein Hebezeug geprüft werden?

Die Frist legt der Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Die DGUV Vorschrift 54 sieht mindestens eine Prüfung im Jahr vor; bei starker Beanspruchung sind kürzere Abstände angebracht.

Wer darf ein Hebezeug prüfen?

Eine zur Prüfung befähigte Person. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt dafür eine einschlägige Berufsausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet; die Anforderungen sind in der TRBS 1203 beschrieben.

Ist ein Manipulator ein Hebezeug?

Er hebt Lasten und ist damit ein Arbeitsmittel, das wie ein Hebezeug wiederkehrend geprüft wird. Für seine Konstruktion gibt es mit DIN EN 14238 eine eigene Norm für handgeführte Manipulatoren.

Gehört der Greifer zum Hebezeug?

Nein. Ein Greifer ist ein Lastaufnahmemittel. Er wird eigenständig gekennzeichnet und geprüft, und sein Gewicht zählt zur Last, die das Hebezeug tragen muss.

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