Hebezeug
Rechtlich geprägter Begriff für Geräte zum Heben von Lasten. Hebezeuge sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und unterliegen der wiederkehrenden Prüfung nach DGUV Vorschrift 54 – in der Regel jährlich durch eine befähigte Person.
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- Hubgerät · Winden, Hub- und Zuggeräte
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