Ratgeber

Normen und Sicherheit in der Handhabungstechnik

Ein Manipulator ist eine Maschine im Sinne des europäischen Rechts. Damit gelten Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Betriebsanleitung und Konformitätserklärung – und ab Januar 2027 die neue Maschinenverordnung. Was das praktisch bedeutet, steht hier.

Autor
Dr.-Ing. Philipp Schwittek
Lesezeit
8 Minuten
Aktualisiert
28. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird von der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst; sie gilt ab dem 20. Januar 2027.
  • EN ISO 12100 ist die Grundnorm für die Risikobeurteilung jeder Maschine.
  • EN 14238 behandelt handgeführte Manipulatoren, EN 13155 nicht fest angebrachte Lastaufnahmemittel.
  • Wer eine Maschine wesentlich verändert, wird unter Umständen selbst zum Hersteller – mit allen Pflichten.
  • Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Betrieb, die Maschinenverordnung das Inverkehrbringen. Beides trifft den Betreiber.
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Was ab 2027 neu ist

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird durch die Verordnung (EU) 2023/1230 ersetzt, die ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden ist. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Inhaltlich bleibt vieles vertraut, neu sind unter anderem Anforderungen an Cybersicherheit, an Maschinen mit selbstlernendem Verhalten und die Möglichkeit einer digitalen Betriebsanleitung – wobei auf Verlangen weiterhin eine Papierfassung bereitzustellen ist. Für klassische Handhabungstechnik ändert sich in der Praxis wenig; die Dokumentation muss aber auf die neue Grundlage umgestellt werden.

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Die Normen, die tatsächlich zur Anwendung kommen

EN ISO 12100 ist die Grundlage: Sie beschreibt, wie eine Risikobeurteilung systematisch durchgeführt wird – Grenzen festlegen, Gefährdungen identifizieren, Risiko einschätzen, bewerten, mindern, erneut bewerten. Für handgeführte Manipulatoren ist EN 14238 einschlägig, für nicht fest angebrachte Lastaufnahmemittel EN 13155. Kommt Steuerungstechnik mit Sicherheitsfunktion ins Spiel, kommt EN ISO 13849-1 mit dem Performance Level hinzu.

  • EN ISO 12100 – Risikobeurteilung und Risikominderung
  • EN 14238 – handgeführte Manipulatoren
  • EN 13155 – nicht fest angebrachte Lastaufnahmemittel
  • EN ISO 13849-1 – sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen
  • EN ISO 11228-1 – manuelle Handhabung: Heben und Tragen
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Die Falle: die wesentliche Veränderung

Wer eine vorhandene Maschine so verändert, dass eine neue Gefährdung entsteht oder ein bestehendes Risiko steigt, führt eine wesentliche Veränderung durch – und wird damit rechtlich zum Hersteller einer neuen Maschine. Das bedeutet: eigene Risikobeurteilung, eigene Dokumentation, eigene Konformitätserklärung, eigenes CE. Ein größerer Greifer, eine verlängerte Ausladung oder ein zusätzlicher Antrieb können diese Schwelle überschreiten. Wir dokumentieren Änderungen an unseren Geräten deshalb grundsätzlich mit – das ist genau der Nachweis, der später fehlt.

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Was in die Akte gehört

Das CE-Zeichen ist die sichtbare Spitze einer Dokumentation, die vollständig sein muss: Risikobeurteilung, Konstruktions- und Fertigungsunterlagen, Nachweise über angewandte Normen, Prüfprotokolle, Betriebsanleitung in der Landessprache und die EU-Konformitätserklärung. Diese Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den Marktaufsichtsbehörden vorzulegen. Wer sie nicht hat, hat kein CE – unabhängig davon, was auf dem Typenschild steht.

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Betrieb ist ein eigenes Kapitel

Die Maschinenverordnung regelt das Inverkehrbringen, die Betriebssicherheitsverordnung den Betrieb. Als Betreiber brauchen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für das Arbeitsmittel, festgelegte Prüffristen, eine befähigte Person für die Prüfung, eine Unterweisung der Bediener und die Betriebsanleitung am Einsatzort. Diese Pflichten gehen nicht auf den Hersteller über, auch nicht bei einem Vollwartungsvertrag.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Normen & Sicherheit

Braucht ein Manipulator eine CE-Kennzeichnung?

Ja. Ein Manipulator ist eine Maschine im Sinne des europäischen Rechts und benötigt Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Betriebsanleitung und EU-Konformitätserklärung. Die CE-Kennzeichnung ist das sichtbare Ergebnis dieser Unterlagen, nicht ihr Ersatz.

Was ändert sich mit der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?

Sie ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und ist ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden. Neu sind unter anderem Anforderungen an Cybersicherheit, Regelungen für Maschinen mit selbstlernendem Verhalten und die Zulässigkeit digitaler Betriebsanleitungen – auf Verlangen ist weiterhin eine Papierfassung bereitzustellen.

Wann wird ein Umbau zur wesentlichen Veränderung?

Wenn eine neue Gefährdung entsteht oder ein bestehendes Risiko steigt und dies nicht durch einfache Schutzmaßnahmen beherrscht wird. Dann entsteht rechtlich eine neue Maschine mit eigener Risikobeurteilung, Dokumentation und Konformitätserklärung – und der Umbauende wird zum Hersteller.

Welche Norm gilt für handgeführte Manipulatoren?

EN 14238 behandelt handgeführte Manipulatoren; die Grundnorm für die Risikobeurteilung ist EN ISO 12100. Für nicht fest angebrachte Lastaufnahmemittel gilt zusätzlich EN 13155.

Über den Autor

Dr.-Ing. Philipp Schwittek

Geschäftsführung, Entracon Planungsgesellschaft mbH

Promovierter Ingenieur. Arbeitet an Anlagenbau, digitaler Konstruktion und Prozessautomatisierung – von der Simulation bis zur Inbetriebnahme.

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