Was ab 2027 neu ist
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird durch die Verordnung (EU) 2023/1230 ersetzt, die ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden ist. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Inhaltlich bleibt vieles vertraut, neu sind unter anderem Anforderungen an Cybersicherheit, an Maschinen mit selbstlernendem Verhalten und die Möglichkeit einer digitalen Betriebsanleitung – wobei auf Verlangen weiterhin eine Papierfassung bereitzustellen ist. Für klassische Handhabungstechnik ändert sich in der Praxis wenig; die Dokumentation muss aber auf die neue Grundlage umgestellt werden.