01
Woraus die Frist wirklich folgt
Die Antwort „einmal im Jahr" ist verbreitet und trifft in vielen Fällen zu – aber sie ist kein Gesetz. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Betreiber, Art, Umfang und Fristen der Prüfungen selbst festzulegen, und zwar in der Gefährdungsbeurteilung. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nennen dazu eine Mindestfrist von einem Jahr. Bei hoher Auslastung, aggressiver Umgebung oder sicherheitskritischer Aufgabe kann die richtige Frist kürzer sein – und dann genügt der Jahrestermin eben nicht.
02
Wer prüfen darf
Nicht jeder Techniker ist eine befähigte Person. TRBS 1203 verlangt eine geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung mit der jeweiligen Geräteart und eine zeitnahe Tätigkeit auf dem Gebiet – und die Weisungsfreiheit bei der Beurteilung. Der ältere Begriff „Sachkundiger" meint dasselbe. Wir stellen die Person, die diese Anforderungen für Hebezeuge erfüllt, und legen offen, worauf sich die Befähigung stützt.
03
Welche Vorschrift für welches Gerät
Kettenzüge, Seilzüge, Balancer, Hubachsen und Manipulatoren fallen unter die DGUV Vorschrift 54 – Winden, Hub- und Zuggeräte. Schwenkkrane und Kranbahnen fallen unter die DGUV Vorschrift 52 – Krane, mit einem anderen Prüfumfang und einem Kranprüfbuch, das mitgeführt wird. Steht ein Manipulator an einer Kranbahn, gilt beides an einer Anlage. Diese Unterscheidung ist der häufigste Grund, warum eine Prüfung formal unvollständig bleibt.
04
Was Sie danach in der Hand halten
Einen Prüfbericht je Gerät mit eindeutiger Kennzeichnung, Befund, Bewertung und – wo nötig – einer Frist zur Mängelbeseitigung, dazu die nächste Prüffrist. Bei Kranen zusätzlich den Eintrag ins Kranprüfbuch. Wir schreiben auch auf, was in Ordnung war: Ein Bericht, der nur Mängel listet, belegt im Zweifel nicht, dass der Rest angesehen wurde.
05
Nicht nur wiederkehrend
Die jährliche Prüfung ist der bekannte Anlass, aber nicht der einzige. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt eine Prüfung auch vor der ersten Verwendung, wenn die Sicherheit eines Geräts von seiner Montage abhängt – etwa bei einem Schwenkkran auf einem Fundament oder einem Manipulator an einer Hallenstütze. Dazu kommen Prüfungen nach Änderungen, die die Sicherheit beeinflussen können, und nach außergewöhnlichen Ereignissen wie einem Anprall, einer Überlast oder einem längeren Stillstand. Wir sagen Ihnen, welcher Anlass vorliegt und was er umfasst.