Handhabungstechnik

Prüfung Hebezeuge

Geprüft ist erst, was nachweisbar ist.

01 — Überblick

Ein Hebezeug muss wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden. Wie oft, entscheidet nicht ein Kalender, sondern Ihre Gefährdungsbeurteilung – ein Punkt, der regelmäßig übersehen wird. Wir prüfen Geräte aller Fabrikate, setzen die Fristen mit Ihnen fest und hinterlassen einen Nachweis, der einer Nachfrage standhält.

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02 — Im Detail

Prüfung Hebezeuge im Detail.

01

Woraus die Frist wirklich folgt

Die Antwort „einmal im Jahr" ist verbreitet und trifft in vielen Fällen zu – aber sie ist kein Gesetz. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Betreiber, Art, Umfang und Fristen der Prüfungen selbst festzulegen, und zwar in der Gefährdungsbeurteilung. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nennen dazu eine Mindestfrist von einem Jahr. Bei hoher Auslastung, aggressiver Umgebung oder sicherheitskritischer Aufgabe kann die richtige Frist kürzer sein – und dann genügt der Jahrestermin eben nicht.

02

Wer prüfen darf

Nicht jeder Techniker ist eine befähigte Person. TRBS 1203 verlangt eine geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung mit der jeweiligen Geräteart und eine zeitnahe Tätigkeit auf dem Gebiet – und die Weisungsfreiheit bei der Beurteilung. Der ältere Begriff „Sachkundiger" meint dasselbe. Wir stellen die Person, die diese Anforderungen für Hebezeuge erfüllt, und legen offen, worauf sich die Befähigung stützt.

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Welche Vorschrift für welches Gerät

Kettenzüge, Seilzüge, Balancer, Hubachsen und Manipulatoren fallen unter die DGUV Vorschrift 54 – Winden, Hub- und Zuggeräte. Schwenkkrane und Kranbahnen fallen unter die DGUV Vorschrift 52 – Krane, mit einem anderen Prüfumfang und einem Kranprüfbuch, das mitgeführt wird. Steht ein Manipulator an einer Kranbahn, gilt beides an einer Anlage. Diese Unterscheidung ist der häufigste Grund, warum eine Prüfung formal unvollständig bleibt.

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Was Sie danach in der Hand halten

Einen Prüfbericht je Gerät mit eindeutiger Kennzeichnung, Befund, Bewertung und – wo nötig – einer Frist zur Mängelbeseitigung, dazu die nächste Prüffrist. Bei Kranen zusätzlich den Eintrag ins Kranprüfbuch. Wir schreiben auch auf, was in Ordnung war: Ein Bericht, der nur Mängel listet, belegt im Zweifel nicht, dass der Rest angesehen wurde.

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Nicht nur wiederkehrend

Die jährliche Prüfung ist der bekannte Anlass, aber nicht der einzige. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt eine Prüfung auch vor der ersten Verwendung, wenn die Sicherheit eines Geräts von seiner Montage abhängt – etwa bei einem Schwenkkran auf einem Fundament oder einem Manipulator an einer Hallenstütze. Dazu kommen Prüfungen nach Änderungen, die die Sicherheit beeinflussen können, und nach außergewöhnlichen Ereignissen wie einem Anprall, einer Überlast oder einem längeren Stillstand. Wir sagen Ihnen, welcher Anlass vorliegt und was er umfasst.

Häufige Fragen

Fragen zu Prüfung Hebezeuge

Wie oft müssen Hebezeuge geprüft werden?

Die DGUV Vorschriften 54 und 52 nennen als Regelfall eine Prüfung mindestens einmal im Jahr. Maßgeblich ist aber die Frist, die der Betreiber in seiner Gefährdungsbeurteilung festlegt – bei hoher Auslastung, Mehrschichtbetrieb oder rauer Umgebung kürzer.

Wer darf Hebezeuge prüfen?

Eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203: mit passender Berufsausbildung, Berufserfahrung an der jeweiligen Geräteart und zeitnaher Tätigkeit auf dem Gebiet. Bei der Bewertung ist sie weisungsfrei. Das kann eigenes Personal sein oder ein externer Dienstleister.

Muss ein geprüftes Hebezeug eine Prüfplakette tragen?

Vorgeschrieben ist der Nachweis, nicht die Plakette. Das Ergebnis der Prüfung muss aufgezeichnet und aufbewahrt werden; eine Plakette am Gerät ist ein nützlicher Hinweis für die Bediener, ersetzt den Prüfbericht aber nicht. Wir bringen sie auf Wunsch an und liefern den Bericht in jedem Fall.

Prüfen Sie auch Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel?

Ja. Greifer, Traversen, Vakuumheber und Zangen werden mitgeprüft, ebenso Anschlagketten und Hebebänder. Sinnvoll ist, alles an einem Termin zu prüfen, was an einem Gerät hängt.

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