Ratgeber

Technische Dokumentation erstellen lassen: Umfang, Ablauf, Zuarbeit

Wer technische Dokumentation vergibt, meint meistens die Betriebsanleitung – und bekommt im besten Fall mehr: eine Risikobeurteilung, auf die sich jede Warnung stützt, und Unterlagen, die einer Nachfrage der Marktüberwachung standhalten. Dieser Beitrag beschreibt, was dazugehört, wie eine Beauftragung abläuft und was niemand außer Ihnen liefern kann.

Autor
Dr.-Ing. Philipp Schwittek
Lesezeit
9 Minuten
Aktualisiert
04. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
  • „Technische Dokumentation“ meint zwei Dinge: die internen technischen Unterlagen für die Behörde und die Betriebsanleitung für den Betreiber.
  • Grundlage von beidem ist die Risikobeurteilung – ohne sie lässt sich keine Warnung in der Anleitung begründen.
  • Ein Dienstleister schreibt, gliedert und stellt zusammen. Das Wissen über die Maschine kommt vom Hersteller.
  • Verantwortlich bleibt, wer die Konformitätserklärung unterschreibt.
  • Gute Dokumentation erkennt man nicht am Umfang, sondern daran, dass sie zur gebauten Maschine passt.
01

Zwei Dinge unter einem Namen

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt vom Hersteller zweierlei. Erstens technische Unterlagen nach Anhang VII: Sie belegen, dass die Maschine die Anforderungen erfüllt, bleiben im Haus und werden nur vorgelegt, wenn eine Marktüberwachungsbehörde sie begründet verlangt. Zweitens eine Betriebsanleitung nach Anhang I Nr. 1.7.4: Sie geht mit jeder Maschine an den Betreiber.

Die technischen Unterlagen müssen nicht ständig als fertiger Ordner bereitliegen. Sie müssen aber innerhalb angemessener Zeit zusammengestellt werden können – von der Person, die in der Konformitätserklärung dafür benannt ist. Aufzubewahren sind sie mindestens zehn Jahre nach dem Tag der Herstellung, bei Serien nach der Herstellung des letzten Exemplars.

  • Allgemeine Beschreibung der Maschine und Übersichtszeichnung, Schaltpläne der Steuerkreise
  • Detailzeichnungen, Berechnungen, Versuchsergebnisse und Bescheinigungen, soweit für den Nachweis nötig
  • Unterlagen über die Risikobeurteilung: geltende Anforderungen, getroffene Schutzmaßnahmen, verbleibende Restrisiken
  • Angewandte Normen und technische Spezifikationen, Prüfberichte
  • Ein Exemplar der Betriebsanleitung und eine Kopie der EG-Konformitätserklärung
  • Erklärungen und Anleitungen zugekaufter Maschinen und unvollständiger Maschinen
02

Die Risikobeurteilung ist der Anfang, nicht ein Kapitel

Eine Betriebsanleitung, die ohne Risikobeurteilung entsteht, warnt vor dem, was dem Autor einfällt. Das ist selten das, wovor gewarnt werden muss. Die Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 geht systematisch vor: Grenzen der Maschine festlegen, Gefährdungen ermitteln, Risiken einschätzen und bewerten, Maßnahmen treffen – zuerst konstruktiv, dann durch Schutzeinrichtungen und erst zuletzt durch Hinweise an den Benutzer.

Was nach den ersten beiden Stufen übrig bleibt, sind die Restrisiken. Genau sie gehören in die Anleitung, mit der Maßnahme, die der Betreiber treffen muss. Deshalb beginnt eine ernsthafte Beauftragung mit der Frage, ob eine Risikobeurteilung vorliegt und ob sie zum gebauten Stand passt. Wo sie fehlt, wird sie zuerst erarbeitet – gemeinsam mit der Konstruktion, denn die Entscheidungen über Schutzmaßnahmen trifft der Hersteller.

03

Wie eine Beauftragung abläuft

Der Ablauf ist bei einer Einzelmaschine und bei einer Serie derselbe, nur die Tiefe unterscheidet sich. Entscheidend ist die Reihenfolge: Die Gliederung der Anleitung folgt aus der Risikobeurteilung und der bestimmungsgemäßen Verwendung, nicht umgekehrt.

  • Bestandsaufnahme: Was liegt vor – Zeichnungen, Schaltpläne, Zulieferunterlagen, ältere Anleitungen – und auf welchem Stand?
  • Verwendung und Grenzen festlegen: Wofür ist die Maschine bestimmt, wofür ausdrücklich nicht, wer bedient sie?
  • Risikobeurteilung erstellen oder die vorhandene mit dem gebauten Stand abgleichen
  • Gliederung und Entwurf der Anleitung, Abbildungen aus den Konstruktionsdaten
  • Fachliche Prüfung durch die Menschen, die die Maschine kennen, und Einarbeiten der Korrekturen
  • Freigabe durch den Hersteller, Zusammenstellen der technischen Unterlagen, Konformitätserklärung
  • Übersetzung in die Sprachen der Verwenderländer und Pflege über Änderungsstände
04

Was nur der Auftraggeber liefern kann

Ein Dienstleister kann schreiben, strukturieren, zeichnen und Normen kennen. Was er nicht wissen kann, ist, wie die Maschine tatsächlich gebaut wurde und wie sie sich im Betrieb verhält. Je vollständiger die Zuarbeit, desto weniger wird geraten – und desto kürzer fällt die fachliche Prüfung am Ende aus.

  • Konstruktionsdaten und Zeichnungen im aktuellen Stand, Stücklisten
  • Elektro-, Pneumatik- und Hydraulikpläne
  • Anleitungen und Erklärungen der zugekauften Komponenten
  • Angaben zu Transport, Aufstellung, Anschlusswerten und Inbetriebnahme
  • Wartungstätigkeiten mit Intervallen, Verschleiß- und sicherheitsrelevante Ersatzteile
  • Einen Ansprechpartner, der Fragen beantworten und entscheiden darf
05

Woran sich gute Dokumentation erkennen lässt

Das erste Merkmal ist unscheinbar: Die Anleitung beschreibt die Maschine, die geliefert wurde – mit ihren Optionen, ihrem Bedienpult, ihren Schutzeinrichtungen. Eine Anleitung, die drei Varianten gleichzeitig beschreibt und dem Leser die Auswahl überlässt, verfehlt ihren Zweck.

Das zweite: Sie ist nach Aufgaben gegliedert, nicht nach Baugruppen. Der Bediener sucht „Werkzeug wechseln“, nicht „Baugruppe 4“. Das dritte: Jeder Warnhinweis lässt sich auf eine Zeile der Risikobeurteilung zurückführen, benennt die Gefahr, die Folge und die Abhilfe – und steht dort, wo die Handlung beschrieben wird. Das vierte: Die Anleitung trägt einen Änderungsstand, der zur Maschine gehört. Wer diese vier Punkte an einem Entwurf prüft, weiß nach einer halben Stunde, was er vor sich hat.

06

Unvollständige Maschinen, verkettete Anlagen, Umbauten

Nicht jedes Produkt bekommt eine Konformitätserklärung. Eine unvollständige Maschine – etwa eine Baugruppe, die erst beim Kunden in eine Anlage eingebaut wird – wird mit Einbauerklärung und Montageanleitung geliefert; ihre technischen Unterlagen richten sich nach Anhang VII Teil B.

Werden mehrere Maschinen zu einer Gesamtheit verkettet, die als Einheit arbeitet, ist derjenige Hersteller der Gesamtheit, der sie zusammenstellt – mit eigener Risikobeurteilung für die Schnittstellen und eigener Dokumentation. Und wer eine vorhandene Maschine so umbaut, dass neue Gefährdungen entstehen oder Risiken steigen, muss prüfen, ob daraus eine wesentliche Veränderung wird. Diese drei Fälle sollten vor der Beauftragung geklärt sein, weil sie den Umfang bestimmen.

07

Die Maschinenverordnung im Blick behalten

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und löst die Maschinenrichtlinie ab. Die Grundlogik bleibt: Risikobeurteilung, technische Unterlagen, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung. Neu ist unter anderem, dass die Betriebsanleitung unter Bedingungen digital bereitgestellt werden darf und dass die wesentliche Veränderung ausdrücklich geregelt ist.

Für Unterlagen, die jetzt entstehen, heißt das: Sie sollten so aufgebaut sein, dass der Übergang eine Überarbeitung ist und keine Neuerstellung. Welche Fassung für eine konkrete Maschine gilt, richtet sich nach dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens.

Übersicht

Welche Unterlage für wen bestimmt ist

Unterlage Empfänger Wird mitgeliefert Grundlage
Technische Unterlagen Marktüberwachung, auf begründetes Verlangen nein Anhang VII Teil A
Betriebsanleitung Betreiber und Bedienpersonal ja, mit jeder Maschine Anhang I Nr. 1.7.4
EG-Konformitätserklärung Betreiber, Behörde ja Anhang II Teil 1 Abschnitt A
Einbauerklärung Hersteller der Gesamtmaschine ja, bei unvollständiger Maschine Anhang II Teil 1 Abschnitt B
Montageanleitung Hersteller der Gesamtmaschine ja, bei unvollständiger Maschine Anhang VI
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Technische Dokumentation erstellen lassen

Muss ich die technischen Unterlagen meinem Kunden übergeben?

Die Maschinenrichtlinie verlangt das nicht. Mitzuliefern sind Betriebsanleitung und Konformitätserklärung; die technischen Unterlagen bleiben beim Hersteller und werden der Behörde auf begründetes Verlangen vorgelegt. Was darüber hinaus übergeben wird – Zeichnungen, Stücklisten, Schaltpläne –, ist eine Frage des Vertrags.

Lässt sich die Dokumentation für eine bereits gebaute Maschine nachträglich erstellen?

Ja, technisch ist das möglich. Man sollte nur wissen, was dabei passieren kann: Eine Risikobeurteilung, die erst nach dem Bau entsteht, findet gelegentlich Gefährdungen, die konstruktiv noch nicht gelöst sind. Dann wird nicht die Anleitung angepasst, sondern die Maschine.

Wir bauen Maschinen nur für die eigene Fertigung. Gilt das auch für uns?

Ja. Die Maschinenrichtlinie erfasst auch Maschinen, die jemand für den eigenen Gebrauch herstellt; an die Stelle des Inverkehrbringens tritt die Inbetriebnahme. Risikobeurteilung, technische Unterlagen, Betriebsanleitung und Konformitätserklärung sind auch dann erforderlich.

Wie lange dauert die Erstellung?

Das hängt weniger von der Größe der Maschine ab als vom Stand der Unterlagen. Liegen aktuelle Konstruktionsdaten, Pläne und eine Risikobeurteilung vor, ist die Anleitung Redaktionsarbeit. Fehlt die Risikobeurteilung oder weicht der gebaute Stand von den Zeichnungen ab, entsteht der Aufwand dort. Eine belastbare Aussage gibt es nach der Bestandsaufnahme.

In welchen Sprachen muss die Anleitung vorliegen?

In der Amtssprache oder den Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dem die Maschine in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Gibt es dafür keine Originalbetriebsanleitung, ist eine Übersetzung zu liefern – zusammen mit dem Original.

Über den Autor

Dr.-Ing. Philipp Schwittek

Geschäftsführung, Entracon Planungsgesellschaft mbH

Promovierter Ingenieur mit den Schwerpunkten Anlagenbau, digitale Konstruktion und Prozessautomatisierung – von der Simulation bis zur Inbetriebnahme.

  • Auslegung
  • Konstruktion
  • Anlagenbau
  • Normen und Sicherheit
Kontakt

Noch eine Frage offen?

Ein kurzes Gespräch klärt meist mehr als drei Angebote. Sie landen direkt bei einem Ingenieur, nicht in einer Warteschleife.

Entracon erreichen

Wie dürfen wir helfen?

Der Chat ist gerade nicht besetzt. Wir sind morgen ab 08:00 Uhr wieder für Sie da. Fordern Sie gern einen Rückruf an – wir melden uns bei Ihnen.
E-Mail schreiben info@entracon.de
Oder direkt anrufen +49 234 5414010