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Technische Dokumentation & CE

Rechtssicherheit, schriftlich.

01 — Überblick

Technische Dokumentation ist kein Anhang, sondern Teil des Produkts. Wir erstellen sie nach den geltenden Anforderungen und führen Ihr Produkt strukturiert zur CE-Konformität.

Alle Leistungen im Bereich
02 — Im Detail

Technische Dokumentation & CE im Detail.

01

Die Dokumentation ist Teil des Produkts

Ohne vollständige technische Unterlagen und Konformitätserklärung darf eine Maschine nicht in Verkehr gebracht werden. Die Dokumentation ist damit kein Anhang, den man am Schluss noch zusammenheftet – sie ist Voraussetzung für den Verkauf.

02

Risikobeurteilung: die Grundlage für alles Weitere

Wir ermitteln systematisch die Gefährdungen Ihrer Maschine, bewerten das Risiko und dokumentieren die getroffenen Maßnahmen. Aus dieser Beurteilung ergibt sich, was in die Anleitung muss und welche Normen anzuwenden sind.

03

Anleitungen, die Anwender wirklich lesen

Betriebs- und Montageanleitungen, die Ihre Kunden verstehen – gegliedert nach Aufgaben statt nach Baugruppen, mit Abbildungen aus Ihren eigenen Konstruktionsdaten.

04

CE bis zur Unterschrift

Zusammenstellung der technischen Unterlagen, Konformitätsbewertung, Erklärung, Kennzeichnung. Wir führen den Prozess vollständig durch – Sie unterschreiben am Ende mit ruhigem Gewissen.

05

Die Maschinenverordnung kommt im Januar 2027

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Sie gilt unmittelbar, ohne nationales Gesetz dazwischen. Die Betriebsanleitung darf dann digital geliefert werden, muss auf Verlangen des Käufers aber weiterhin auf Papier bereitstehen. Neu geregelt sind unter anderem die wesentliche Veränderung bestehender Maschinen, der Schutz gegen Manipulation und Anforderungen an sicherheitsrelevante Software. Wer jetzt Unterlagen erstellt, sollte sie gleich auf den neuen Stand bringen.

06

Outsourcing, ohne dass Wissen verloren geht

Technische Redaktion fällt in der Konstruktion meist dann an, wenn ohnehin keine Zeit ist. Wir übernehmen sie vollständig oder in Teilen: aus Ihren Konstruktionsdaten, Schaltplänen und einem Gespräch mit den Menschen, die die Maschine kennen. Sie prüfen und geben frei, wir schreiben, gliedern und pflegen – auch über Änderungsstände hinweg, damit Maschine und Anleitung nicht auseinanderlaufen.

07

Unvollständige Maschinen und Umbauten

Eine unvollständige Maschine – etwa ein Handlinggerät, das erst beim Kunden in eine Anlage eingebaut wird – braucht keine Konformitätserklärung, sondern eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung. Wird eine bestehende Maschine so umgebaut, dass neue Gefährdungen entstehen, kann daraus eine wesentliche Veränderung werden; dann ist der Umbauer Hersteller und das Konformitätsverfahren beginnt von vorn. Beides klären wir am konkreten Fall.

Häufige Fragen

Fragen zu Technische Dokumentation & CE

Was gehört zur technischen Dokumentation einer Maschine?

Die technischen Unterlagen nach Anhang VII der Maschinenrichtlinie: allgemeine Beschreibung, Übersichts- und Detailzeichnungen, Schaltpläne, die Risikobeurteilung, die angewandten Normen, Berechnungen und Prüfberichte, die Betriebsanleitung und eine Kopie der Konformitätserklärung. Nach außen sichtbar sind davon nur Betriebsanleitung, Erklärung und CE-Kennzeichnung – der Rest muss auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden können.

Wer ist verantwortlich, wenn wir die Dokumentation auslagern?

Verantwortlich bleibt der Hersteller: Er unterschreibt die Konformitätserklärung und bringt die Maschine in Verkehr. Wir erstellen die Unterlagen, führen die Risikobeurteilung mit Ihnen durch und begründen jede Festlegung so, dass Sie sie vertreten können.

Wie lange müssen die technischen Unterlagen aufbewahrt werden?

Mindestens zehn Jahre ab dem Tag der Herstellung der Maschine, bei einer Serie ab der Herstellung des letzten Exemplars. Auch die Maschinenverordnung verlangt zehn Jahre, rechnet sie aber ab dem Inverkehrbringen.

Nach welchen Normen erstellen Sie Risikobeurteilung und Anleitung?

Die Risikobeurteilung folgt DIN EN ISO 12100, die Betriebsanleitung den Anforderungen der Maschinenrichtlinie beziehungsweise -verordnung und DIN EN IEC/IEEE 82079-1. Dazu kommen die Typ-C-Normen, die es für Ihre Maschinenart gibt.

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