01
Wartung ist nicht Prüfung
Die beiden Begriffe werden im Alltag durcheinandergeworfen, meinen aber Verschiedenes. Die Prüfung stellt fest, ob das Gerät sicher ist – sie ist vorgeschrieben, sie bewertet, und sie ändert nichts. Die Wartung greift ein: Sie schmiert, stellt nach, tauscht, bevor etwas ausfällt. Wer nur prüfen lässt, erfährt zuverlässig, wann sein Gerät kaputt gegangen ist. DIN 31051 trennt beides sauber, und wir halten uns daran.
02
Das Intervall folgt der Nutzung
Ein Balancer, der in einer Montagezelle vierhundert Mal am Tag hebt, braucht einen anderen Rhythmus als ein Schwenkkran, der zweimal in der Woche eine Palette umsetzt. Wir legen das Intervall aus Betriebsstunden, Lastkollektiv und Umgebung fest – Staub, Späne, Feuchte und Reinigungsmittel verkürzen es spürbar. Wo ein Betriebsstundenzähler vorhanden ist, rechnen wir mit ihm; wo keiner ist, schätzen wir aus dem Takt und korrigieren beim zweiten Termin.
03
Was wir anfassen
Bei Kettengeräten die Lastkette auf Längung und Nenndickenabnahme, den Kettenspeicher, das Kettenrad und die Führung. Bei Seilgeräten das Drahtseil auf Drahtbrüche, Korrosion, Litzenbruch und Durchmesserabnahme, dazu Trommel, Seilführung und Endbefestigung. Immer: Lasthaken auf Maulaufweitung und Sicherungsklappe, Bremse auf Haltemoment und Belagstärke, Endschalter und Not-Halt auf Funktion. Bei pneumatischen Geräten kommen Wartungseinheit, Ventile, Schlauchleitungen und die Lasthaltung bei Druckabfall dazu.
04
Aller Fabrikate
Wir bauen eigene Geräte und warten trotzdem fremde. Das ist kein Zugeständnis, sondern der Normalfall in jeder gewachsenen Halle: Dort stehen Geräte aus drei Jahrzehnten und von fünf Herstellern. Ein Wartungsvertrag je Fabrikat bedeutet fünf Termine, fünf Berichte und fünf Ansprechpartner. Uns genügt einer. Wo Herstellerangaben vorliegen, arbeiten wir nach ihnen; wo die Unterlagen fehlen – bei alten Geräten die Regel –, legen wir den Umfang aus der Bauart und den einschlägigen Regeln fest und schreiben auf, worauf er beruht.
05
Wartung und Prüfung an einem Termin
Wartung und wiederkehrende Prüfung sind zwei Leistungen, aber sie müssen nicht zwei Anfahrten sein. Liegen die Termine zusammen, wird das Gerät zuerst gewartet und danach geprüft – so beschreibt der Prüfbericht den Zustand nach der Wartung, und ein Mangel, der sich mit einem Ersatzteil beheben lässt, steht gar nicht erst als offener Punkt darin. Wo das Wartungsintervall kürzer ist als die Prüffrist, liegen dazwischen reine Wartungstermine.
06
Wartungsvertrag oder Einzelauftrag
Ein Wartungsvertrag lohnt sich, sobald mehrere Geräte an einem Standort stehen oder ein Gerät im Mehrschichtbetrieb läuft: Die Termine werden geplant statt angefragt, der Bestand ist einmal aufgenommen, und jedes Gerät hat eine Historie, an der sich der Verschleiß ablesen lässt. Für ein einzelnes Gerät oder einen Anlass – Geräusch, Leckage, ruckelnde Bewegung – genügt der Einzelauftrag. Beides geht auch für Fremdfabrikate.