01
Was das Gesetz verlangt – und was nicht
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt für die wiederkehrende Prüfung eine befähigte Person. TRBS 1203 beschreibt, was das heißt: geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung mit dieser Art von Arbeitsmittel, zeitnahe Tätigkeit auf dem Gebiet und Weisungsfreiheit bei der Beurteilung. Eine Bindung an den Hersteller steht dort nicht, und sie wäre auch schwer begründbar – die Prüfkriterien für eine Rundstahlkette oder einen Lasthaken folgen Normen, nicht Firmenlogos.
- Gefordert: Qualifikation, Erfahrung, Weisungsfreiheit
- Nicht gefordert: Autorisierung durch den Hersteller
- Vorrangig: Herstellerangaben, wo sie vorliegen
02
Wenn die Unterlagen fehlen
Bei Geräten aus den neunziger Jahren ist das der Normalfall, nicht die Ausnahme. Fehlende Unterlagen machen eine Prüfung nicht unmöglich, aber aufwendiger: Die Anlage wird aufgenommen, der Prüfumfang aus Bauart und einschlägigen Regeln abgeleitet und dokumentiert, worauf er beruht. Diese Herleitung ist die belastbarere Grundlage als ein Prüfbuch, das seit Jahren niemand gesehen hat – sie steht schriftlich da und lässt sich nachvollziehen.
03
Die Grenze, die wir selbst ziehen
Herstellerunabhängig heißt nicht beliebig. Sicherheitsrelevante Bauteile – Lastketten, Drahtseile, Lasthaken, Bremsen – ersetzen wir ausschließlich durch Neuteile mit Nachweis, nie durch etwas Passendes aus dem Regal. Bei nicht mehr lieferbaren Bauteilen der tragenden Struktur fertigen wir nach, aber mit Zeichnung und Werkstoffnachweis. Das ist der Punkt, an dem herstellerunabhängige Instandhaltung gut oder schlecht gemacht wird.
04
Was mit der Gewährleistung passiert
Die häufigste Sorge und die am schnellsten ausgeräumte. Gewährleistung betrifft neue Geräte in ihrer Gewährleistungsfrist – dort ist der Hersteller der richtige Ansprechpartner, und dabei bleibt es. Bei allem, was älter ist, gibt es nichts zu verlieren. Anders liegt es nur bei laufenden Wartungsverträgen mit Zusagen des Herstellers; die sieht man sich vor der Umstellung an.
05
Fünf Fabrikate, ein Plan
Der eigentliche Gewinn liegt nicht beim einzelnen Gerät, sondern beim Bestand. Wer für jedes Fabrikat einen eigenen Vertrag führt, hat fünf Termine, fünf Berichte in fünf Formaten und fünf Ansprechpartner – und keine Übersicht darüber, welches Gerät wann fällig ist. Wir nehmen den Bestand einmal auf, legen die Fristen je Gerät fest und führen sie in einem Plan. Danach ist die Frage „was ist wann fällig" in einem Blick beantwortet.
- Bestandsaufnahme mit Kennzeichnung jedes Geräts
- Frist je Gerät aus Bauart, Nutzung und Umgebung
- Ein Termin, ein Bericht, ein Format
- Nachweise an einem Ort statt in fünf Ordnern