Fachlexikon

CE-Kennzeichnung

Das sichtbare Ergebnis einer vollständigen technischen Dokumentation: Risikobeurteilung nach EN ISO 12100, Konstruktionsunterlagen, Prüfprotokolle, Betriebsanleitung und EU-Konformitätserklärung. Ab dem 20. Januar 2027 gilt statt der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.

Auch
Maschinenrichtlinie · Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 · Konformitätserklärung
Wird auch genannt
  • Maschinenrichtlinie
  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
  • Konformitätserklärung
01

Was das CE-Zeichen aussagt – und was nicht

Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass sein Produkt alle anwendbaren europäischen Rechtsvorschriften erfüllt. Es ist eine Erklärung in eigener Verantwortung, kein Prüfsiegel und kein Qualitätszeichen. Bei den meisten Maschinen prüft keine unabhängige Stelle; der Hersteller bewertet die Konformität selbst und haftet für die Richtigkeit.

Für Maschinen ist die Rechtsgrundlage die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ab dem 20. Januar 2027 gilt an ihrer Stelle die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

02

Der Weg in sechs Schritten

Das Konformitätsbewertungsverfahren folgt einer festen Reihenfolge. Sie beginnt mit der Konstruktion, nicht nach ihr.

  • Anwendbare Rechtsvorschriften bestimmen – neben dem Maschinenrecht je nach Produkt etwa EMV, Druckgeräte oder ATEX.
  • Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 durchführen und Schutzmaßnahmen festlegen.
  • Harmonisierte Normen anwenden; sie lösen die Vermutung aus, dass die abgedeckten Anforderungen erfüllt sind.
  • Technische Unterlagen zusammenstellen.
  • Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes erstellen.
  • EU-Konformitätserklärung ausstellen und das CE-Zeichen anbringen.
03

Die technischen Unterlagen

Zu den technischen Unterlagen gehören die Beschreibung der Maschine, Zeichnungen und Schaltpläne, die Risikobeurteilung, Berechnungen und Prüfergebnisse, die angewandten Normen und die Betriebsanleitung. Sie werden nicht mitgeliefert, müssen aber zehn Jahre aufbewahrt und der Marktüberwachung auf Verlangen vorgelegt werden.

Wer die Unterlagen nicht hat, kann die Konformität nicht belegen – das Zeichen auf dem Typenschild allein beweist nichts.

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Sonderfälle: unvollständige Maschine, Anlage, Eigenbau

Eine unvollständige Maschine – etwa ein Antriebssystem oder eine Baugruppe, die erst nach dem Einbau in eine Maschine eine bestimmte Anwendung erfüllen kann – erhält keine CE-Kennzeichnung nach Maschinenrecht, sondern eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung. Wer mehrere Maschinen zu einer Anlage verkettet, wird Hersteller der Gesamtheit und bewertet deren Schnittstellen.

Auch der Eigenbau für den eigenen Betrieb fällt unter das Maschinenrecht. Und wer eine vorhandene Maschine wesentlich verändert, übernimmt für die veränderte Maschine die Herstellerpflichten.

05

Was die Maschinenverordnung ändert

Die Verordnung (EU) 2023/1230 behält das Grundprinzip bei. Neu sind unter anderem Anforderungen an den Schutz vor Manipulation und an Systeme mit selbstlernendem Verhalten, eine ausdrückliche Regelung der wesentlichen Veränderung sowie die Möglichkeit, die Betriebsanleitung digital bereitzustellen. Für Hersteller heißt das vor allem: Konformitätserklärung und Unterlagen sind rechtzeitig auf die neue Rechtsgrundlage umzustellen.

Was Entracon dazu anbietet, steht auf der passenden Seite.

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Übersicht

Welches Dokument zu welchem Produkt gehört

Produkt Erklärung Begleitdokument CE-Zeichen
Vollständige Maschine EU-Konformitätserklärung Betriebsanleitung ja
Lastaufnahmemittel EU-Konformitätserklärung Betriebsanleitung ja
Unvollständige Maschine Einbauerklärung Montageanleitung nein, nicht nach Maschinenrecht
Verkettete Anlage EU-Konformitätserklärung für die Gesamtheit Betriebsanleitung der Anlage ja
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu CE-Kennzeichnung

Ist das CE-Zeichen ein Prüfsiegel?

Nein. Es ist die Erklärung des Herstellers, dass das Produkt die europäischen Anforderungen erfüllt. Eine benannte Stelle ist nur bei bestimmten, im Maschinenrecht aufgeführten Maschinenarten und Verfahren beteiligt.

Braucht eine selbst gebaute Vorrichtung für den eigenen Betrieb ein CE-Zeichen?

Wenn sie eine Maschine oder ein Lastaufnahmemittel im Sinne des Maschinenrechts ist, ja. Das Recht unterscheidet nicht danach, ob das Produkt verkauft oder selbst genutzt wird.

Wer unterschreibt die Konformitätserklärung?

Der Hersteller oder sein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter. Die Erklärung nennt außerdem die Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen.

Gilt eine CE-Kennzeichnung nach einem Umbau weiter?

Nur, wenn der Umbau keine wesentliche Veränderung ist. Entsteht eine neue Gefährdung oder erhöht sich ein Risiko so, dass zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig werden, ist die Maschine neu zu bewerten.

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