Drei Begriffe, die oft verwechselt werden
Im deutschen Regelwerk der Unfallversicherung werden drei Dinge unterschieden. Tragmittel gehören fest zum Hebezeug – Seil, Kette, Unterflasche, Lasthaken. Lastaufnahmemittel gehören nicht zum Hebezeug und werden zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel verbunden – Traverse, Zange, Greifer, Vakuumheber, C-Haken. Anschlagmittel stellen die Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder Lastaufnahmemittel her – Anschlagketten, Seile, Hebebänder, Schäkel.
Das europäische Maschinenrecht fasst weiter: Dort zählen auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile zu den Lastaufnahmemitteln.