Anwendungsfall

Ein 200-Liter-Fass in Zone 1 aufnehmen, umsetzen und entleeren

Ein volles 200-Liter-Fass wiegt je nach Medium 200 bis 250 Kilogramm. In einer Zone 1 ist die Frage nach der Hebehilfe aber nicht die erste. Die erste Frage lautet: Was steht im Explosionsschutzdokument – und welche Zündquellen darf es an diesem Platz überhaupt geben?

Gebinde
Fass 200 l, Kanister 30 l
Gewicht
200 bis 250 kg
Zone
Zone 1 (Gas), teils Zone 21
Bewegung
heben, fahren, kippen
Antrieb
pneumatisch
Umgebung
lösemittelhaltig, ableitfähiger Boden
01 — Die Aufgabe

Die Zone steht im Dokument. Das Gerät folgt daraus.

Das Fass kommt auf Palette an, muss aufgenommen, zur Abfüllstation gefahren, angehoben und zum Entleeren gekippt werden. Der Bereich ist als Zone 1 eingestuft, der Boden ist ableitfähig, das Medium ist lösemittelhaltig. Ein Stapler kommt in die Enge nicht hinein, und ein Hallenkran wäre für den Griff am Spundloch zu grob. Gefordert ist ein Gerät, das die Last führt, nicht pendeln lässt – und das in dieser Zone betrieben werden darf.

02 — Die Lösung

Wie wir das lösen

Die Auswahl beginnt nicht beim Katalog

Wir lesen zuerst das Explosionsschutzdokument. Daraus ergeben sich Zone, Gerätekategorie und Temperaturklasse – und erst daraus die zulässige Bauart. Ein Gerät „mit ATEX" gibt es nicht; es gibt Geräte für eine bestimmte Kategorie in einer bestimmten Zone. Wer diese Reihenfolge umdreht, kauft eine Ausführung, die im Zweifel nicht betrieben werden darf, und merkt es bei der Abnahme.

Pneumatik statt Elektrik – und was das kostet

In Zone 1 arbeiten wir mit rein pneumatischem Antrieb: Hubachse oder Knickarm mit Druckluft, Steuerung über pneumatische Ventile, keine Elektronik im Gefahrenbereich. Das ist bewährt und robust, hat aber Folgen für die Auslegung. Druckluft ist teurer als Strom, die Geschwindigkeit hängt am Volumenstrom, und die Leitungsführung braucht Platz. Wir rechnen den Bedarf vorher aus, damit das Gerät am fertigen Platz nicht an einem zu dünnen Netz hängt.

Erdung, Beschichtung, Prüfung

Jedes leitfähige Teil wird in die Potentialausgleichskette einbezogen; der Ableitwiderstand wird gemessen und dokumentiert. Für lösemittelbeständige Reinigung wählen wir die Beschichtung entsprechend – eine Standardpulverbeschichtung hält das nicht lange aus. Und weil ein Ex-Gerät ein Arbeitsmittel bleibt, planen wir die wiederkehrende Prüfung gleich mit ein: Sie ist hier nicht lästige Pflicht, sondern der Nachweis, dass die Schutzmaßnahme noch wirkt.

03 — Was sich ändert

Am Arbeitsplatz danach

  • Das Fass wird geführt statt gependelt – auch beim Ansetzen am Spundloch.
  • Der Bediener steht nicht mehr unter der Last und nicht mehr in der Kippbahn.
  • Die Ausführung ist der Zone zugeordnet und mit Konformitätserklärung belegt.
  • Erdung und Ableitwiderstand sind gemessen und dokumentiert – prüffähig bei der Abnahme.
  • Die wiederkehrende Prüfung liegt terminiert vor, bevor das Gerät in Betrieb geht.
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Reicht ein Gerät für Zone 2 auch in Zone 1?

Nein. Die Kategorien bauen aufeinander auf: Ein Gerät der Kategorie 3 (Zone 2) darf nicht in Zone 1 betrieben werden, umgekehrt geht es sehr wohl. Wer sparen will, prüft deshalb zuerst, ob die Zone am konkreten Platz wirklich Zone 1 ist – manchmal ergibt eine genauere Zoneneinteilung, dass der Arbeitsplatz am Rand in Zone 2 liegt.

Was ist mit Staub – Zone 21?

Staub ist ein eigener Fall mit eigenen Kategorien und einer Temperaturbetrachtung für Staubschichten. Wir legen dann auf Zone 21 aus, achten auf glatte, ablagerungsarme Flächen und stimmen die Reinigung mit ab. Kombinationen aus Gas- und Staubzone kommen vor und sind kein Problem, wenn sie von Anfang an beschrieben sind.

Können wir ein vorhandenes Gerät nachrüsten?

Selten sinnvoll. Ein nachgerüstetes Gerät ist im rechtlichen Sinn eine wesentliche Veränderung: Die Konformität muss neu bewertet, dokumentiert und erklärt werden – von demjenigen, der umbaut. In der Summe ist die Ex-Ausführung ab Werk fast immer günstiger als die Nachrüstung samt neuer Bewertung.

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