Was die Verordnung wirklich verlangt
Die Lastenhandhabungsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, manuelle Lastenhandhabung zu vermeiden, wo es geht – und dort, wo sie unvermeidbar ist, die Gefährdung zu beurteilen und zu verringern. Eine Zahl nennt sie bewusst nicht: Zwanzig Kilogramm sind in aufrechter Haltung, körpernah und zweimal am Tag etwas anderes als dieselben zwanzig Kilogramm in Rumpfbeuge, mit ausgestreckten Armen, vierhundertmal in der Schicht. Genau diesen Unterschied bildet die Leitmerkmalmethode ab.