Ratgeber

Heben und Tragen beurteilen – die Leitmerkmalmethode in der Praxis

Die Frage „Wie viel darf ein Mensch heben?“ hat keine Zahl als Antwort – jedenfalls keine, die im Gesetz steht. Die Lastenhandhabungsverordnung verlangt eine Beurteilung, und die Leitmerkmalmethode ist das Verfahren, mit dem sie geführt wird. Wer sie kennt, argumentiert sachlich statt gefühlt.

Autor
Dr.-Ing. Philipp Schwittek
Lesezeit
9 Minuten
Aktualisiert
05. September 2026
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein gesetzlicher Grenzwert in Kilogramm existiert nicht – gefordert ist eine Beurteilung des Arbeitsplatzes.
  • Die Leitmerkmalmethode bewertet Lastgewicht, Haltung, Ausführungsbedingungen und Zeitanteil gemeinsam.
  • Aus den Wichtungen entsteht ein Risikowert, der in vier Bereiche fällt – ab Bereich 3 ist Handlungsbedarf gegeben.
  • Häufigkeit schlägt Gewicht: Zwanzig Kilogramm vierhundertmal sind kritischer als achtzig Kilogramm zweimal.
  • Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und diese vor persönlichen.
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Was die Verordnung wirklich verlangt

Die Lastenhandhabungsverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, manuelle Lastenhandhabung zu vermeiden, wo es geht – und dort, wo sie unvermeidbar ist, die Gefährdung zu beurteilen und zu verringern. Eine Zahl nennt sie bewusst nicht: Zwanzig Kilogramm sind in aufrechter Haltung, körpernah und zweimal am Tag etwas anderes als dieselben zwanzig Kilogramm in Rumpfbeuge, mit ausgestreckten Armen, vierhundertmal in der Schicht. Genau diesen Unterschied bildet die Leitmerkmalmethode ab.

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Die vier Merkmale, Schritt für Schritt

Erhoben wird am Arbeitsplatz, nicht am Schreibtisch. Für jedes Merkmal gibt es eine Wichtung; multipliziert mit dem Zeitanteil ergibt sich der Risikowert.

  • Lastgewicht – die tatsächlich gehandhabte Masse, geschlechtsabhängig gewichtet
  • Körperhaltung – aufrecht, gebeugt, verdreht, kniend oder über Schulterhöhe
  • Ausführungsbedingungen – Platz, Boden, Beleuchtung, Greifbarkeit der Last
  • Zeitwichtung – Anzahl der Vorgänge oder Dauer je Arbeitstag
  • Ergebnis: Risikowert, eingeordnet in vier Bereiche von gering bis hoch
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Wie das Ergebnis zu lesen ist

Bereich 1 gilt als gering belastend, Bereich 2 als erhöht: Für weniger belastbare Beschäftigte ist eine Überprüfung sinnvoll. Bereich 3 ist wesentlich erhöht – hier sind Maßnahmen angezeigt. Bereich 4 gilt als hoch: Maßnahmen sind erforderlich. Wichtig ist, was daraus nicht folgt: Ein Wert im grünen Bereich ist kein Freibrief, wenn Beschäftigte über Beschwerden berichten. Die Methode ist ein Hilfsmittel für die Beurteilung, nicht ihr Ersatz.

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Die drei Fehler, die wir am häufigsten sehen

Erstens wird die Häufigkeit unterschätzt: Der Zeitanteil geht voll in den Risikowert ein, und genau er wird beim Schätzen kleingerechnet. Zweitens wird das Bauteilgewicht statt der gehandhabten Masse eingesetzt – Ladungsträger, Greifhilfen und Werkzeug zählen mit. Drittens wird die Beurteilung einmal erstellt und dann abgelegt: Ändert sich Takt, Bauteil oder Layout, ändert sich der Wert, und die Beurteilung ist fortzuschreiben.

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Was aus einem hohen Wert folgt – in dieser Reihenfolge

Das Arbeitsschutzgesetz gibt eine Rangfolge vor. Zuerst ist zu prüfen, ob die manuelle Handhabung ganz entfallen kann – durch Fördertechnik, andere Bereitstellung oder eine geänderte Reihenfolge. Wo das nicht geht, folgen technische Hilfsmittel: Hebehilfe, Manipulator, Hubtisch, Kipper. Erst danach kommen organisatorische Maßnahmen wie Rotation und Pausen, und zuletzt persönliche wie Unterweisung. In der Praxis wird diese Reihenfolge oft umgedreht – Unterweisung ist billig, ändert aber am Risikowert nichts.

Übersicht

Risikobereiche und ihre Bedeutung

Bereich Einordnung Was zu tun ist
1 Gering Keine Maßnahmen erforderlich
2 Erhöht Für weniger belastbare Beschäftigte prüfen; Gestaltung sinnvoll
3 Wesentlich erhöht Maßnahmen angezeigt – technische zuerst
4 Hoch Maßnahmen erforderlich; Arbeitsplatz umgestalten
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Gefährdungsbeurteilung: Heben und Tragen

Wie viel darf ein Mensch heben?

Es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert. Gefordert ist eine Beurteilung des konkreten Arbeitsplatzes; die Leitmerkmalmethode ist das anerkannte Verfahren dafür. Als grobe Orientierung gilt: Ab 15 bis 20 kg bei häufiger Wiederholung und ab 25 kg bei Einzelhüben lohnt die genaue Betrachtung – bei ungünstiger Haltung deutlich früher.

Wer darf die Beurteilung durchführen?

Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Durchgeführt wird sie in der Regel von der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam mit Vorgesetzten und Beschäftigten des Bereichs; die Betriebsärztin ist zu beteiligen. Externe Unterstützung ist zulässig und üblich – die Verantwortung bleibt beim Betrieb.

Wie oft muss sie wiederholt werden?

Es gibt keine feste Frist, aber einen klaren Anlass: bei jeder wesentlichen Änderung von Bauteil, Takt, Layout oder Hilfsmittel, nach einem Unfall oder bei Hinweisen aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge. In der Praxis ist eine Überprüfung im Zwei- bis Dreijahresrhythmus üblich.

Ersetzt eine Hebehilfe die Beurteilung?

Nein – sie verändert sie. Nach dem Einsatz eines Hilfsmittels ist die Beurteilung fortzuschreiben; dabei zeigt sich, ob die Merkmale wirklich besser geworden sind. Das ist auch der ehrlichste Nachweis dafür, dass die Investition gewirkt hat.

Über den Autor

Dr.-Ing. Philipp Schwittek

Geschäftsführung, Entracon Planungsgesellschaft mbH

Promovierter Ingenieur mit den Schwerpunkten Anlagenbau, digitale Konstruktion und Prozessautomatisierung – von der Simulation bis zur Inbetriebnahme.

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