Worum es geht
Eine Maschine wird einmal in Verkehr gebracht, mit Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung ihres Herstellers. Wird sie später so verändert, dass diese Bewertung nicht mehr trägt, gilt sie als neue Maschine. Wer die Veränderung vornimmt oder veranlasst, steht dann in den Pflichten eines Herstellers.
Wo die Grenze liegt, beschreibt in Deutschland das Interpretationspapier des Bundesarbeitsministeriums zur wesentlichen Veränderung von Maschinen. Es fragt nicht nach dem Umfang des Umbaus, sondern nach seiner Wirkung auf die Sicherheit.