Wer sie erstellt und wozu
Die Risikobeurteilung ist Pflicht des Herstellers einer Maschine. Das europäische Maschinenrecht verlangt, dass er die Gefährdungen ermittelt, die von seiner Maschine ausgehen, die Risiken einschätzt und die Maschine unter Berücksichtigung der Ergebnisse konstruiert und baut. EN ISO 12100 beschreibt die Methode dafür.
Sie ist ein Konstruktionswerkzeug, kein Abschlussdokument. Wird sie erst geschrieben, wenn die Maschine fertig ist, bleiben nur noch Schutzzäune und Warnschilder – die schwächsten Mittel.