Fachlexikon

Risikobeurteilung

Das Verfahren, mit dem ein Hersteller die Gefährdungen seiner Maschine ermittelt, bewertet und mindert. Es steht am Anfang der Konstruktion, nicht am Ende: Erst die Risikobeurteilung entscheidet, welche Schutzmaßnahmen konstruktiv gelöst, welche technisch abgesichert und welche in die Betriebsanleitung geschrieben werden. Ohne sie gibt es keine gültige Konformitätserklärung.

Auch
Risikoanalyse · Gefahrenanalyse · Risikobewertung nach EN ISO 12100
Wird auch genannt
  • Risikoanalyse
  • Gefahrenanalyse
  • Risikobewertung nach EN ISO 12100
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Wer sie erstellt und wozu

Die Risikobeurteilung ist Pflicht des Herstellers einer Maschine. Das europäische Maschinenrecht verlangt, dass er die Gefährdungen ermittelt, die von seiner Maschine ausgehen, die Risiken einschätzt und die Maschine unter Berücksichtigung der Ergebnisse konstruiert und baut. EN ISO 12100 beschreibt die Methode dafür.

Sie ist ein Konstruktionswerkzeug, kein Abschlussdokument. Wird sie erst geschrieben, wenn die Maschine fertig ist, bleiben nur noch Schutzzäune und Warnschilder – die schwächsten Mittel.

02

Der Ablauf

Die Norm gliedert das Vorgehen in feste Schritte, die sich wiederholen, bis das Risiko hinreichend gemindert ist.

  • Grenzen der Maschine bestimmen: bestimmungsgemäße Verwendung, vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung, räumliche und zeitliche Grenzen.
  • Gefährdungen identifizieren – für alle Lebensphasen von Transport und Montage über Betrieb, Reinigung und Störungsbeseitigung bis zur Demontage.
  • Risiko einschätzen: Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit.
  • Risiko bewerten: Ist eine Minderung erforderlich?
  • Risiko mindern und erneut prüfen, ob durch die Maßnahme neue Gefährdungen entstanden sind.
03

Woraus sich das Risiko zusammensetzt

Das Risiko ist die Kombination aus dem Ausmaß des möglichen Schadens und der Wahrscheinlichkeit seines Eintritts. Die Wahrscheinlichkeit setzt sich wiederum aus drei Größen zusammen: wie häufig und wie lange Personen der Gefährdung ausgesetzt sind, wie wahrscheinlich das Gefährdungsereignis eintritt und ob der Schaden noch vermieden oder begrenzt werden kann.

Bei handgeführten Geräten wiegt der erste Punkt schwer: Der Bediener hält sich dauerhaft im Bewegungsbereich der Last auf.

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Die drei Stufen der Risikominderung

Die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen ist vorgegeben. Zuerst die inhärent sichere Konstruktion: Gefährdungen beseitigen oder verringern, etwa durch formschlüssige statt kraftschlüssige Aufnahme oder durch begrenzte Kräfte und Geschwindigkeiten. Dann technische und ergänzende Schutzmaßnahmen: Lasthaltung bei Energieausfall, Verriegelungen, Schutzeinrichtungen. Zuletzt die Benutzerinformation: Hinweise an der Maschine und in der Betriebsanleitung zu den verbleibenden Restrisiken.

Eine spätere Stufe darf eine frühere nicht ersetzen, wenn diese möglich gewesen wäre.

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Nicht verwechseln: die Gefährdungsbeurteilung

Die Risikobeurteilung betrachtet die Maschine und ist Sache des Herstellers. Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet den Arbeitsplatz und ist Sache des Arbeitgebers – nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung. Sie baut auf den Angaben des Herstellers auf, kommt aber zu eigenen Ergebnissen: Aufstellort, Bauteile, Qualifikation der Bediener, Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln.

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Übersicht

Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung im Vergleich

Merkmal Risikobeurteilung Gefährdungsbeurteilung
Verantwortlich Hersteller Arbeitgeber
Rechtsgrundlage europäisches Maschinenrecht Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
Gegenstand die Maschine über alle Lebensphasen der Arbeitsplatz und die Tätigkeit
Zeitpunkt während der Konstruktion vor der Verwendung, fortlaufend aktuell
Ergebnis Schutzmaßnahmen, Restrisiken in der Betriebsanleitung Schutzmaßnahmen, Prüffristen, Unterweisung
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Risikobeurteilung

Muss der Hersteller die Risikobeurteilung herausgeben?

Nein. Sie ist Teil der technischen Unterlagen und wird nur der Marktüberwachung auf Verlangen vorgelegt. Der Betreiber erhält die Betriebsanleitung, in der die Restrisiken und die nötigen Schutzmaßnahmen beschrieben sind.

Wann ist eine Risikobeurteilung zu wiederholen?

Bei jeder Änderung der Maschine, die neue Gefährdungen schaffen oder Risiken erhöhen kann – etwa ein anderer Greifer, eine höhere Traglast oder eine geänderte Steuerung. Je nach Ergebnis liegt eine wesentliche Veränderung vor.

Welche Rolle spielt die vorhersehbare Fehlanwendung?

Sie ist ausdrücklich Teil der Betrachtung. Der Hersteller muss auch Verhalten berücksichtigen, das nicht vorgesehen, aber leicht absehbar ist – etwa das Heben schwererer Teile oder das Überbrücken einer unbequemen Schutzeinrichtung.

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