Handhaben nach VDI 2860
Die Richtlinie VDI 2860 beschreibt Handhaben als das Schaffen, definierte Verändern oder vorübergehende Aufrechterhalten einer vorgegebenen räumlichen Anordnung von geometrisch bestimmten Körpern. Sie gliedert es in fünf Teilfunktionen: Speichern, Mengen verändern, Bewegen, Sichern und Kontrollieren.
Der Kern steckt im Wort „definiert“. Werkstückhandhabung ist nicht Transport. Das Werkstück soll in einer bestimmten Position und Orientierung ankommen – im Spannfutter, in der Vorrichtung, auf dem Messtisch.