Zwei Richtlinien, zwei Adressaten
Hinter dem Kürzel ATEX stehen zwei europäische Richtlinien. Die Richtlinie 2014/34/EU richtet sich an Hersteller: Sie regelt, welche Anforderungen Geräte und Schutzsysteme für explosionsgefährdete Bereiche erfüllen müssen. Die Richtlinie 1999/92/EG richtet sich an Betreiber: Sie verlangt, Explosionsgefährdungen zu beurteilen, Bereiche in Zonen einzuteilen und das Ergebnis im Explosionsschutzdokument festzuhalten. In Deutschland ist sie über die Gefahrstoffverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung umgesetzt.
Die Reihenfolge ist damit festgelegt: Erst teilt der Betreiber die Zone ein, dann wird das Gerät dafür ausgewählt.