Fachlexikon

Befähigte Person

Wer ein Arbeitsmittel prüfen darf. TRBS 1203 verlangt eine geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung mit der jeweiligen Art von Arbeitsmittel und eine zeitnahe Tätigkeit auf dem Gebiet – dazu die Weisungsfreiheit bei der Beurteilung. Der ältere Begriff „Sachkundiger" meint dasselbe. Eine befähigte Person kann Beschäftigter des Betriebs sein; entscheidend ist nicht die Zugehörigkeit, sondern die Qualifikation und die Freiheit vom Ergebnisdruck.

Auch
Sachkundiger · Prüfer · zur Prüfung befähigte Person
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