Fachlexikon

Prüffrist

Der Abstand zwischen zwei wiederkehrenden Prüfungen. Er ist keine feste Zahl aus einer Tabelle, sondern wird vom Betreiber nach § 3 BetrSichV in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt – aus Bauart, Beanspruchung, Umgebung und den Folgen eines Versagens. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften nennen für Hebezeuge eine Mindestfrist von einem Jahr. Die verbreitete Antwort „einmal jährlich" ist deshalb oft richtig, aber nie automatisch begründet.

Auch
Prüfintervall · Prüfzyklus · Prüfungsfrist
Wird auch genannt
  • Prüfintervall
  • Prüfzyklus
  • Prüfungsfrist
01

Die Frist legt der Betreiber fest, nicht eine Tabelle

Nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung ermittelt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen. Die Prüffrist ist damit eine Entscheidung des Betreibers – begründet, dokumentiert und überprüfbar.

Die Frist muss so bemessen sein, dass das Gerät bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden kann. Daraus folgt, was in die Festlegung eingeht: wie stark das Gerät beansprucht wird, in welcher Umgebung es arbeitet und was die bisherigen Prüfungen ergeben haben.

02

Ein Jahr ist die Obergrenze, nicht der Regelwert

Die Unfallverhütungsvorschriften für Krane (DGUV Vorschrift 52) und für Winden, Hub- und Zuggeräte (DGUV Vorschrift 54) verlangen die wiederkehrende Prüfung nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich. Länger als ein Jahr darf der Abstand also nicht sein.

Für ein Gerät, das einschichtig in einer sauberen Montagehalle läuft, ist das Jahr in der Regel angemessen. Die Begründung dafür steht aber in der Gefährdungsbeurteilung – „einmal jährlich, weil es alle so machen“ ist keine.

03

Wann die Frist kürzer sein muss

Kürzere Abstände sind angebracht, wenn der Verschleiß schneller fortschreitet, als ein Jahresrhythmus erkennen lässt, oder wenn ein Versagen besonders schwere Folgen hätte.

  • Mehrschichtbetrieb oder hohe Auslastung nahe der Traglast
  • Staub, Späne, Feuchte, Hitze oder aggressive Medien in der Umgebung
  • Einsatz im Freien mit Witterung und Korrosion
  • Auffällige Befunde bei den letzten Prüfungen
  • Transport über Arbeitsplätzen oder von gefährlichen Stoffen
04

Prüffrist ist nicht Wartungsintervall

Die Prüfung stellt den Zustand fest und bewertet ihn. Sie schmiert nichts, stellt nichts nach und tauscht nichts aus. Das Wartungsintervall ist eine zweite, eigene Festlegung, die sich an Betriebsstunden und Umgebung orientiert und oft kürzer ausfällt als die Prüffrist.

Neben der wiederkehrenden Prüfung gibt es Anlässe ohne Kalender: nach einer Instandsetzung, die die Sicherheit berührt, nach einer prüfpflichtigen Änderung und nach außergewöhnlichen Ereignissen wie einer Überlastung oder einem Anprall. Dann wird geprüft, bevor das Gerät wieder arbeitet.

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Übersicht

Was in die Festlegung der Prüffrist eingeht

Einfluss Frage an den Betrieb Wirkung auf die Frist
Beanspruchung Wie viele Lastspiele, wie nah an der Traglast? Hohe Auslastung verkürzt
Umgebung Staub, Feuchte, Temperatur, Chemikalien? Raue Umgebung verkürzt
Schadensfolgen Was passiert, wenn das Tragmittel versagt? Schwere Folgen verkürzen
Prüfhistorie Welche Mängel traten bisher auf? Wiederkehrende Mängel verkürzen
Herstellerangaben Was nennt die Betriebsanleitung? Bildet den Ausgangspunkt
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Prüffrist

Darf die Prüffrist länger als ein Jahr sein?

Für Krane sowie Winden, Hub- und Zuggeräte nicht. Die DGUV Vorschriften 52 und 54 verlangen die wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich. Die Gefährdungsbeurteilung kann diese Frist verkürzen, aber nicht verlängern.

Wer legt die Prüffrist fest – der Prüfer oder der Betreiber?

Der Betreiber. Die befähigte Person kann aus ihrem Befund eine kürzere Frist empfehlen, und es ist klug, dem zu folgen. Die Festlegung in der Gefährdungsbeurteilung bleibt aber Aufgabe des Arbeitgebers.

Gilt die Frist auch für Greifer, Traversen und Anschlagmittel?

Ja. Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel sind eigene Arbeitsmittel mit eigener Prüfpflicht. Auch für sie gilt ein Abstand von höchstens einem Jahr; stark beanspruchte Anschlagmittel werden häufiger geprüft.

Was gilt für ein Gerät, das monatelang stillstand?

Der Kalender läuft weiter. Ist die Frist während des Stillstands abgelaufen, wird vor der Wiederinbetriebnahme geprüft. Stillstand schont die Kette, aber nicht Dichtungen, Schmierstoffe und korrosionsgefährdete Teile.

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