DGUV Vorschrift 52
Die Unfallverhütungsvorschrift für Krane. Sie regelt Bau, Ausrüstung, Betrieb und Prüfung – unter anderem die wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person mindestens einmal jährlich sowie die Prüfung nach wesentlichen Änderungen. Für handgeführte Manipulatoren und Balancer gilt sie nicht unmittelbar; dort greifen die Betriebssicherheitsverordnung und die Angaben des Herstellers.
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