Schienensystem und Kranbahn warten und prüfen
Ein Schienensystem hat kaum bewegte Teile und wird deshalb am häufigsten übersehen – bis eine Aufhängung im Dachtragwerk sich gelöst hat. Wer nur die Geräte prüfen lässt, die an der Bahn hängen, prüft das Bauteil nicht, an dem alles andere hängt.
- Vorschrift
- DGUV Vorschrift 52 (Krane)
- Prüftakt
- mindestens jährlich
- Fabrikate
- herstellerunabhängig
Die Anlage hängt nicht an der Schiene, sondern an ihrer Aufhängung.
Welche Vorschrift greift – und in welchem Takt
Eine Kranbahn ist Teil eines Krans und fällt damit unter die DGUV Vorschrift 52 mit mindestens jährlicher Prüfung durch eine befähigte Person und Eintrag ins Kranprüfbuch. Das gilt auch für Leichtkranbahnen aus Aluminium, die im Alltag eher wie Zubehör wirken. Die daran hängenden Geräte werden nach DGUV Vorschrift 54 gesondert beurteilt. Beides gehört in denselben Termin.
- Vorschrift
- DGUV Vorschrift 52 (Krane)
- Mindesttakt
- mindestens jährlich
- Prüfer
- befähigte Person
Worauf wir an diesem Gerät sehen
| Bauteil | Befund | Ablegegrenze |
|---|---|---|
| Laufflächen | Einlauf, Riefen, Abrieb, örtliche Verformung | Herstellerangabe zum Restquerschnitt |
| Schienenstöße | Versatz, Spalt, lose Verbindungslaschen | jeder fühlbare Versatz |
| Aufhängungen | Pendelstangen, Klemmen, Verschraubung ins Tragwerk | jede lose oder verformte Aufhängung |
| Anbindung ans Tragwerk | Binder, Anschlusskonstruktion, Korrosion, Risse | jeder Riss, jede Setzung |
| Endanschläge | Vorhandensein, Sitz, Dämpfung | fehlender oder loser Anschlag |
| Laufwagen | Rollen, Spurführung, Leichtgängigkeit, Flachstellen | Rollen mit Flachstellen oder Spiel |
| Stromzuführung | Schleifleitung, Schleppkabel, Scheuerstellen | freiliegender Leiter, gerissene Führung |
Die Grenzwerte stammen aus den einschlägigen Regeln. Liegt eine Herstellerangabe für das konkrete Gerät vor, geht sie vor.
Was dabei tatsächlich getan wird
Von oben nach unten
Wir beginnen an der Anbindung ins Dachtragwerk und arbeiten uns nach unten. Das ist die umgekehrte Reihenfolge zur Wahrnehmung im Betrieb – gemeldet wird immer, dass der Laufwagen hakt, nie, dass sich eine Pendelstange gelöst hat. Genau deshalb steht sie bei uns zuerst.
Stöße unter Last
Ein Versatz am Schienenstoß ist im lastfreien Zustand kaum zu spüren und unter Last deutlich. Wir fahren mit angehängter Last über jeden Stoß und prüfen die Verbindungslaschen auf festen Sitz.
Die ganze Bahn abfahren
Leichtgängigkeit wird über die volle Länge geprüft, nicht in der Mitte. Schwergängige Abschnitte liegen fast immer dort, wo täglich gearbeitet wird – dort ist auch der Abrieb am größten.
Endanschläge und Stromzuführung
Fehlende oder lose Endanschläge sind ein häufiger Befund und schnell behoben. Bei Schleifleitungen prüfen wir Abdeckung und Kohlen, bei Schleppkabeln die Führung auf Scheuerstellen.
Wenn sich die Aufgabe geändert hat
Bahn erweitern
Ein zusätzliches Feld oder eine zweite Brücke erschließt mehr Fläche. Vorher steht die Frage, was das Dachtragwerk aufnimmt – die beantworten wir mit einer Nachrechnung, nicht mit einem Blick.
Von Stahl auf Aluminium
Eine Aluminiumbahn läuft leichter und lässt sich von Hand bewegen, wo eine Stahlbahn Kraft verlangt. Wo die Traglast es zulässt, ist der Wechsel der spürbarste ergonomische Gewinn an der ganzen Anlage.
Zweites Gerät anbinden
Eine vorhandene Bahn trägt oft ein weiteres Gerät – das ist deutlich günstiger als eine zweite Anlage. Geprüft wird, ob Tragfähigkeit, Anschläge und Abstände das hergeben.
Was wir dafür anbieten
Wartung Hebezeuge
Planmäßige Wartung von Kettenzügen, Seilzügen, Balancern und Manipulatoren – aller Fabrikate.
Prüfung Hebezeuge
Wiederkehrende Prüfung nach BetrSichV und DGUV – für Kettenzüge, Seilzüge, Balancer, Manipulatoren und Schwenkkrane.
Instandsetzung & Reparatur
Reparatur von Hebezeugen und Manipulatoren aller Fabrikate – vom Bremsentausch bis zur Generalüberholung.
Ertüchtigung & Umbau
Vorhandene Hebezeuge an eine neue Aufgabe anpassen – Greifer, Steuerung, Reichweite, Traglast.
Fragen zu Wartung und Prüfung
Muss eine Leichtkranbahn aus Aluminium wirklich geprüft werden?
Ja. Die Bauart ändert nichts an der Pflicht: Eine Kranbahn fällt unter die DGUV Vorschrift 52, unabhängig davon, ob sie aus Stahl oder Aluminium besteht. Gerade weil Aluminiumbahnen leicht wirken, werden sie am häufigsten übergangen.
Reicht es, die Geräte an der Bahn prüfen zu lassen?
Nein. Geräte und Bahn sind zwei Prüfgegenstände mit zwei Vorschriften. Wird nur das Gerät geprüft, bleibt das Bauteil ungeprüft, an dem das Gerät hängt – und genau dort sitzen die schwerwiegenden Befunde.
Wir wissen nicht, wer die Bahn gebaut hat. Ist das ein Problem?
Nein, das ist bei älteren Anlagen der Normalfall. Fehlen die Unterlagen, nehmen wir die Anlage auf, legen den Prüfumfang aus Bauart und einschlägigen Regeln fest und dokumentieren, worauf er beruht. Das ist die belastbarere Grundlage als ein Prüfbuch, das seit Jahren niemand gesehen hat.
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Sagen Sie uns, welche Geräte bei Ihnen stehen – auch wenn sie von verschiedenen Herstellern stammen. Wir melden uns mit einem Vorschlag für Umfang und Takt.