Wartung & Prüfung

Knickarm-Kettenzug warten und prüfen

Ein Knickarm-Kettenzug vereint zwei Baugruppen mit ganz verschiedenem Verschleißverhalten: ein Serienhebezeug, das nach Betriebsstunden altert, und einen Armaufbau, der nach Lastspielen und Moment altert. Wer nur den Kettenzug wartet, übersieht die Hälfte.

Vorschrift
DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte)
Prüftakt
mindestens jährlich
Fabrikate
herstellerunabhängig

Zwei Gelenke, ein Kettenzug, eine Säule – drei Stellen, die altern.

Die Prüfung

Welche Vorschrift greift – und in welchem Takt

Der Kettenzug ist ein Hub- und Zuggerät; maßgeblich ist die DGUV Vorschrift 54 mit mindestens jährlicher Prüfung durch eine befähigte Person. Die tatsächliche Frist folgt aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV – bei Mehrschichtbetrieb oder staubiger Umgebung ist sie oft kürzer. Die elektrische Ausrüstung wird zusätzlich nach DGUV Vorschrift 3 geprüft. Hängt der Manipulator an einer Kranbahn, gilt für die Bahn die DGUV Vorschrift 52 – zwei Vorschriften an einer Anlage, und genau daran bleibt die Prüfung oft unvollständig.

Vorschrift
DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte)
Mindesttakt
mindestens jährlich
Prüfer
befähigte Person
Verschleiß

Worauf wir an diesem Gerät sehen

Bauteil Befund Ablegegrenze
Lastkette Längung der Teilung, Abnahme der Nenndicke, Anrisse, Korrosion rund 10 % Nenndicke oder 5 % Längung – Herstellerangabe geht vor
Lasthaken Aufweitung des Maules, Verformung, Sicherungsklappe 10 % Aufweitung gegenüber Neumaß (DIN 15400)
Kettenrad & Führung Eingelaufene Taschen, Kettenspringen unter Last Befund – Kettenspringen ist immer ablegereif
Bremse Belagstärke, Haltemoment, Nachlaufweg Last muss ohne Absacken stehen bleiben
Armgelenke Lagerspiel, ausgeschlagene Bolzen und Buchsen spürbares Spiel an der Lastaufnahme
Standsäule Ankerbolzen, Schweißnähte, Drehkranz, Fundamentriss jeder Riss und jeder lose Anker

Die Grenzwerte stammen aus den einschlägigen Regeln. Liegt eine Herstellerangabe für das konkrete Gerät vor, geht sie vor.

Die Wartung

Was dabei tatsächlich getan wird

01

Kette messen, nicht ansehen

Eine Lastkette sieht auch dann noch gut aus, wenn sie ablegereif ist. Gemessen wird die Teilung über mehrere Glieder und die Nenndicke an der am stärksten belasteten Stelle – meist dort, wo die Kette über das Rad läuft. Beides wird notiert, damit der nächste Termin die Entwicklung sieht und nicht nur einen Zustand.

02

Gelenke und Bolzen

Das Spiel im Knickgelenk wächst langsam und fällt dem Bediener zuerst als Wackeln an der Last auf. Wir prüfen es an der Lastaufnahme, nicht am Gelenk – dort wirkt der Hebel, und dort wird ein Zehntel Millimeter Lagerspiel zu einem Zentimeter Unruhe.

03

Bremse unter Last

Eine Bremse, die im lastfreien Zustand hält, sagt wenig. Geprüft wird mit angehängter Last: Hält sie, hält sie ohne Nachsacken, und wie weit läuft das Hubwerk beim Abschalten nach.

04

Säule und Verankerung

Der am häufigsten übersehene Punkt der ganzen Anlage. Die Ankerbolzen im Hallenboden werden nachgezogen und auf Auszug geprüft, die Schweißnähte am Säulenfuß angesehen. Ein Manipulator kippt nicht am Arm, sondern am Fundament.

Ertüchtigung

Wenn sich die Aufgabe geändert hat

Andere Lastaufnahme

Der häufigste Umbau und meistens der ausreichende: ein neuer Greifer, eine neue Traverse, ein Wechselsystem für zwei Werkstückfamilien. Das Gerät bleibt, die Aufgabe ändert sich.

Steuerung erneuern

Eine Schützsteuerung lässt sich gegen eine geregelte Ansteuerung tauschen: sanftes Anfahren, Zwischenpositionen, verwertbare Fehlermeldungen – ohne dass die Bediener ein neues Gerät lernen müssen.

Reichweite ändern

Ein längerer Arm ist möglich, aber nicht umsonst: Das Moment steigt, und die Grenze liegt meistens in Säule und Fundament. Wir rechnen den geänderten Zustand nach – und sagen es, wenn er nicht trägt.

Häufige Fragen

Fragen zu Wartung und Prüfung

Warten Sie auch Kettenzüge, die nicht von Ihnen sind?

Ja, das ist der Regelfall. In einer gewachsenen Halle stehen Geräte aus mehreren Jahrzehnten und von mehreren Herstellern. Wo Herstellerunterlagen vorliegen, arbeiten wir nach ihnen; wo sie fehlen, legen wir den Umfang aus Bauart und einschlägigen Regeln fest und schreiben auf, worauf er beruht.

Wie oft muss ein Knickarm-Kettenzug geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person. Die verbindliche Frist legen Sie als Betreiber in der Gefährdungsbeurteilung fest – bei hoher Auslastung, Staub, Feuchte oder sicherheitskritischer Aufgabe ist sie kürzer. Wir setzen sie gemeinsam mit Ihnen fest, statt pauschal ein Jahr einzutragen.

Die Kette springt manchmal über das Rad. Ist das schlimm?

Ja. Kettenspringen bedeutet, dass Kette und Kettenrad nicht mehr zusammenpassen – meist ist die Kette gelängt, oft ist auch das Rad eingelaufen. Das Gerät ist bis zur Instandsetzung nicht zu benutzen; getauscht werden in der Regel beide Teile, weil eine neue Kette auf einem eingelaufenen Rad sofort wieder leidet.

Das Gerät ist über zwanzig Jahre alt. Lohnt das noch?

Meistens ja. Der Armaufbau und die Säule sind langlebig; was altert, ist das Serienhebezeug. Ist dessen theoretische Nutzungsdauer nach FEM 9.755 erreicht, wird es generalüberholt oder ersetzt – das Gerät als Ganzes bleibt. Ein Neugerät zieht dagegen fast immer Änderungen am Arbeitsplatz nach sich.

Kontakt

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Sagen Sie uns, welche Geräte bei Ihnen stehen – auch wenn sie von verschiedenen Herstellern stammen. Wir melden uns mit einem Vorschlag für Umfang und Takt.

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