Fachlexikon

Lastenhandhabungsverordnung

Die deutsche Verordnung zur manuellen Handhabung von Lasten. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, manuelle Handhabung zu vermeiden, wo sie eine Gefährdung darstellt, und dort, wo sie unvermeidbar ist, geeignete Mittel bereitzustellen. Sie nennt bewusst keine Kilogrammgrenze: Beurteilt wird die Gesamtheit aus Last, Haltung, Häufigkeit und Ausführungsbedingungen.

Auch
LasthandhabV · Verordnung über Sicherheit bei der Handhabung von Lasten
Wird auch genannt
  • LasthandhabV
  • Verordnung über Sicherheit bei der Handhabung von Lasten
01

Herkunft und Anwendungsbereich

Die Lastenhandhabungsverordnung – kurz LasthandhabV – stammt aus dem Jahr 1996 und setzt die europäische Richtlinie 90/269/EWG in deutsches Recht um. Sie gilt für die manuelle Handhabung von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung der Gesundheit mit sich bringt, insbesondere der Lendenwirbelsäule.

Manuelle Handhabung ist dabei weit gefasst: jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft – Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen und Bewegen.

02

Vermeiden vor Vermindern

Die Verordnung ist kurz und folgt einer klaren Logik. Zuerst hat der Arbeitgeber manuelle Handhabungen, die die Gesundheit gefährden, durch organisatorische Maßnahmen oder geeignete Arbeitsmittel – insbesondere mechanische Ausrüstungen – zu vermeiden. Nur wo das nicht möglich ist, kommt die zweite Stufe: die Arbeitsbedingungen beurteilen und die Gefährdung so gering wie möglich halten.

Die Reihenfolge ist keine Empfehlung. Wer eine vermeidbare Belastung bestehen lässt und stattdessen unterweist, hat die Verordnung nicht erfüllt.

03

Wonach beurteilt wird

Der Anhang der Verordnung nennt die Merkmale, die in die Beurteilung eingehen. Sie betreffen drei Bereiche.

  • Die Last: Gewicht, Form und Größe, Lage der Zugriffsstellen, Schwerpunktlage, Möglichkeit einer unvorhergesehenen Bewegung.
  • Die Arbeitsaufgabe: Körperhaltung, Entfernung der Last vom Körper, Weg und Höhe, Häufigkeit und Dauer, Erholungszeiten, Arbeitstempo.
  • Arbeitsplatz und Umgebung: verfügbarer Raum, Höhenunterschiede, Bodenbeschaffenheit, Temperatur, Beleuchtung.
04

Warum keine Kilogrammgrenze

Die Verordnung nennt bewusst keinen Grenzwert. Eine Zahl würde dem Problem nicht gerecht: Zehn Kilogramm körperfern über Schulterhöhe, hundertmal in der Stunde, sind kritischer als fünfundzwanzig Kilogramm körpernah auf Hüfthöhe zweimal am Tag. Die Beurteilung muss alle Merkmale zusammen betrachten.

Das übliche Werkzeug dafür sind die Leitmerkmalmethoden der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Sie sind nicht vorgeschrieben, aber als praxisgerechtes Verfahren anerkannt.

05

Eignung und Unterweisung

Bei der Übertragung von Aufgaben ist die körperliche Eignung der Beschäftigten zu berücksichtigen. Außerdem sind sie zu unterweisen: über die sachgemäße Handhabung und über die Gefahren, denen sie bei unsachgemäßer Ausführung ausgesetzt sind. Die Beurteilung selbst ist Teil der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz und entsprechend zu dokumentieren und bei Änderungen fortzuschreiben.

Was Entracon dazu anbietet, steht auf der passenden Seite.

Weiter zum Angebot
Übersicht

Die Pflichten der Lastenhandhabungsverordnung

Pflicht Inhalt Fundstelle
Vermeiden gefährdende manuelle Handhabung durch Organisation oder Arbeitsmittel vermeiden § 2 Abs. 1
Beurteilen und vermindern Arbeitsbedingungen anhand des Anhangs beurteilen, Gefährdung gering halten § 2 Abs. 2
Eignung berücksichtigen körperliche Eignung bei der Übertragung von Aufgaben beachten § 3
Unterweisen über sachgemäße Handhabung und Gefahren informieren § 4
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Lastenhandhabungsverordnung

Wie viel Kilogramm darf ein Beschäftigter heben?

Die Lastenhandhabungsverordnung nennt keine Zahl. Zulässig ist, was nach der Beurteilung aller Merkmale – Last, Haltung, Häufigkeit, Umgebung – keine Gesundheitsgefährdung darstellt. Feste Werte enthält nur das Mutterschutzgesetz für Schwangere.

Gilt die Verordnung auch für Ziehen und Schieben?

Ja. Manuelle Handhabung im Sinne der Verordnung umfasst ausdrücklich auch Schieben, Ziehen, Tragen und Bewegen einer Last, nicht nur das Heben.

Ist die Leitmerkmalmethode vorgeschrieben?

Nein. Die Verordnung verlangt eine Beurteilung, schreibt aber kein Verfahren vor. Die Leitmerkmalmethoden sind das in Deutschland gebräuchlichste Verfahren und werden von Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern anerkannt.

Muss der Arbeitgeber eine Hebehilfe anschaffen?

Wenn die Beurteilung eine Gesundheitsgefährdung ergibt und sie sich durch ein Arbeitsmittel vermeiden lässt, ist das der vom Verordnungsgeber vorgesehene Weg. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen.

Kontakt

Sprechen wir über Ihr Projekt.

Ein kurzes Gespräch klärt meist mehr als drei Angebote. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – Sie landen direkt bei einem Ingenieur.

Entracon erreichen

Wie dürfen wir helfen?

Der Chat ist gerade nicht besetzt. Wir sind morgen ab 08:00 Uhr wieder für Sie da. Fordern Sie gern einen Rückruf an – wir melden uns bei Ihnen.
E-Mail schreiben info@entracon.de
Oder direkt anrufen +49 234 5414010