Herkunft und Anwendungsbereich
Die Lastenhandhabungsverordnung – kurz LasthandhabV – stammt aus dem Jahr 1996 und setzt die europäische Richtlinie 90/269/EWG in deutsches Recht um. Sie gilt für die manuelle Handhabung von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung der Gesundheit mit sich bringt, insbesondere der Lendenwirbelsäule.
Manuelle Handhabung ist dabei weit gefasst: jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft – Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen und Bewegen.