Fachlexikon

Lastenhandhabungsverordnung

Die deutsche Verordnung zur manuellen Handhabung von Lasten. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, manuelle Handhabung zu vermeiden, wo sie eine Gefährdung darstellt, und dort, wo sie unvermeidbar ist, geeignete Mittel bereitzustellen. Sie nennt bewusst keine Kilogrammgrenze: Beurteilt wird die Gesamtheit aus Last, Haltung, Häufigkeit und Ausführungsbedingungen.

Auch
LasthandhabV · Verordnung über Sicherheit bei der Handhabung von Lasten
Wird auch genannt
  • LasthandhabV
  • Verordnung über Sicherheit bei der Handhabung von Lasten

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