Erstellung von CE Dokumentationen nach MR 2006/42/EG

Seit über 7 Jahren erstellen wir CE Dokumentationen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für unsere Kunden in Deutschland und Europa. Die Erstellung von CE konformen Dokumentationen ist von zentraler Bedeutung für die Sicherheit von Mensch und Maschine in Ihrem Unternehmen. Denn Maschinen dürfen nur in Betreib genommen werden, wenn sämtliche Bestimmungen und Richtlinien eingehalten wurden und die Konformitätserklärung durchgeführt wurde. Bei neuen Anlagen ist das in der Regel unproblematisch, da der Hersteller verpflichtet ist die notwendigen Unterlagen zu liefern. Jedoch bei Bestandsanlagen im laufenden Betrieb gelten andere Regeln und Vorschriften. Wir beraten unsere Kunden und erstellen mit Ihnen zusammen ein Konzept für eine regelkonforme und sichere Beurteilung Ihrer Maschinen und Anlagen.
Neue Maschinenrichtlinie – was ändert sich für Sie? (Überblick der wichtigsten Neuerungen)
Eine der wesentlichen Veränderungen betrifft die bisherigen Gefahrenanalysen. Anstelle dieser tritt nun die sog. Risikobeurteilung. Was bedeutet das genau?
Risikobeurteilung als Basis der Konstruktion:
Ermittlung der notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.
Gefährdungen werden somit im Vorfeld ausgeschlossen.
Konsequenzen für Aufsteller und Betreiber
Pflicht zur Prüfung auf Vollständigkeit der notwendigen Dokumente
Sämtliche Lebenszyklen einer Maschine müssen zukünftig betrachtet werden:

  • Die Montage
  • Der Einrichtbetrieb
  • Der Normalbetrieb
  • Die Wartung
  • Die Instandsetzung
  • Die Außerbetriebnahme
  • Die Demontage
  • Die Entsorgung

Neben den Lebenszyklen einer Maschine wurden auch die Anwendungsbereiche für CE Dokumentationen überarbeitet bzw. erweitert. Die folgenden Bereiche müssen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG über CE konforme Dokumentationen verfügen.

  • Maschinen
  • Maschinenanlagen
  • auswechselbare Ausrüstungen
  • Einzeln in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile für Maschinen
  • Lastaufnahmemittel
  • Ketten, Seile, Gurte
  • abnehmbare Gelenkwellen
  • unvollständige Maschinen

Um unseren Kunden eine transparente und zielführende Arbeitsweise zu bieten haben wir einen Leitfaden anhand von geltenden Regeln der Technik entwickelt. Hier ein kurzer Überblick:
Schritt 1: (Sichtungsprozess / IST Analyse)
Prüfen der notwendigen Dokumentation. Sämtliche Dokumente die mit einer Anlage / Maschine in Verbindung stehen, müssen kontrolliert werden. Mitarbeiter Interviews sind bei IST Analysen unerlässlich, da Wissensträger aus dem Unternehmen ausscheiden können und später als wichtige Informationsquelle nicht mehr zur Verfügung stehen.
Folgende technischen Dokumente sind grundsätzlich relevant für eine korrekte Durchführung:

  • Technische Zeichnungen
  • Wartungspläne
  • Betriebsanleitungen
  • Statische Berechnungen
    […]

Schritt 2: (Prüfung auf Vollständigkeit)
Sind alle notwendigen Dokumente vorhanden und inhaltlich geprüft worden, kann mir der eigentlichen CE Dokumentation begonnen werden. Sollten nicht alle notwendigen Dokumente vorhanden oder unzureichend sein, ist mit dem Kunden zu klären, wie die weiteren Schritte aussehen. Hier können ggf. eine CAD IST-Aufnahme, Datenerhebungen bzw. Abschätzungen und Interviews mit Mitarbeitern ein zielführendes Vorgehen sein.
RISIKOBEURTEILUNG UND RISIKOANLAYSE
Schritt 3: Grenzen der Maschine festlegen
Die eigentliche Risikobeurteilung beginnt mit der Festlegung der Grenzen der Maschine unter Berücksichtigung alle Lebensphase der Lebensdauer einer Maschine. DIN EN ISO 14121-1 spezifiziert die festzulegenden Grenzen wie folgt:

  • Verwendungsgrenzen festlegen
  • räumliche Grenzen festlegen
  • Zeitliche Grenzen festlegen
  • weitere Grenzen wie umgebungsbezogene Grenzen, Grenzen durch einen erforderlichen Grad an Sauberkeit oder durch Eigenschaften des zu verarbeitenden Materials festlegen

Schritt 4: Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse identifizieren
Systematische Identifizierung aller vernünftigerweise vorhersehbaren Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse in allen Lebensphasen der Maschine.

  • Normalbetrieb
  • Unsicherer Betrieb (Störung)
  • Wartungsphasen
  • Reparaturphasen
  • Wieder- /Inbetriebnahmen

Schritt 5: Risiken einschätzen
Die Einschätzung der Risiken kann nach Bestimmung der Risikoelemente nach DIN EN ISO 14121-1 vorgenommen werden. Bsp.: Wie lange muss man sich im Gefahrenbereich aufhalten? Wie oft muss man den Gefahrenbereich betreten? […]
Schritt 6: Risiken bewerten und vermindern 
Jedes eingeschätzte Risiko muss daraufhin geprüft werden, ob es vermindert werden muss. Diese Bewertung erfolgt heute nach einem standardisierten Verfahren, „SIL“ (Safety Integrity Level) mit sog. Performance Level. Wichtig ist, dass alle Betriebsbedingungen berücksichtigt werden. Die Gefährdungspotentiale müssen beseitigt werden oder die Risiken vermindert werden, soweit umsetzbar.
Schritt 7: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs nach TOP
Technische Maßnahmen:
Abschrankung von Quetschstellen, Lichtschranken an beweglichen Maschinenteilen, Kapselung einer Lärmquelle …
Organisatorische Maßnahmen:
Trennung von Fußwegen und Gabelstapler-Fahrwegen im Produktionsbereich, Sichtprüfung von Elektrowerkzeugen vor jeder Benutzung, Beschränkung der Arbeitszeit bei Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung, Bildschirmpausen …
Personenbezogene Maßnahmen:
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Benutzung Persönlicher Schutzausrüstungen, Sicherheitsunterweisungen …
Die Schritte 3 – 7 müssen ggf. wiederholt werden bis das Risiko vermindert bzw. minimiert werden kann.
 
Es würde uns freuen wenn Sie zukünftig unser Know-How in diesem Bereich nutzen. Gerne beraten wir Sie, planen mit Ihnen die notwendigen Schritte und setzen diese nach Anforderung auch um. Lassen Sie sich ein kostenloses Angebot erstellen.
Ihr Entracon Team